Reisebedingungen - Arkada Reisen

Für die Erbringung von Reiseleistungen durch Arkada Reisen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrags zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet uns der Anmelder den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 2 Wochen an. Der Reisevertrag kommt nach Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder aufgrund dessen ausdrücklichen oder schlüssigen Einverständnisses zustande. Der Anmelder, der andere Reiseteilnehmer mit anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen ein zu stehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Arkada Reisen GmbH vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig erklärt.

2. Bezahlung

2.1. Die in der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung ist unbedingt innerhalb 1 Woche nach deren Erhalt zu überweisen. Die Anzahlung beträgt 20 des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch € 25,-. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig und hat ebenfalls unbedingt rechtzeitig zu erfolgen. Der Unterlagen- bzw. Ticketversand erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises.
2.2. Sind Sie mit der Anzahlung oder der Bezahlung des Restbetrages in Verzug, sind wir berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und Schadensersatz gem. unseren Stornobedingungen (vgl. Ziffer 4.2. unten) zu verlangen.
2.3. Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reisebestätigung angegebenen Reiseveranstalter geleistet werden. Nur wenn die Angabe eines Zahlungsempfängers fehlt, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an das vermittelnde Reisebüro zu leisten.
2.4. Ihre geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Beinhaltet eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung weniger Leistungsbestandteile, gelten alleine die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, die der Reisekunde zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Beinhaltet eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung mehr Leistungsbestandteile, so gelten die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung nur dann, wenn der Reisekunde zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns. Trinkgelder, Einzelzimmer- und Kabinenzuschläge sowie Ausflüge und Eintrittsgelder sind im Reisepreis nicht enthalten oder müssen gesondert ausgewiesen werden. Reisevermittler sind nicht berechtigt, von der Reiseausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherungen in unserem Namen zu machen.

4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Reiseunterlagen

4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt soll schriftlich unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
4.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Dieser berechnet sich, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in den Reiseangeboten, nach dem Reisepreis wie folgt:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
Vom 29. bis 22. vor Reiseantritt 25%
Vom 21. bis 15. vor Reiseantritt 30%
Vom 14. bis 07. vor Reiseantritt 50%
Vom 07. bis 01. vor Reiseantritt 75%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen des Gesamtreisepreises 100% Reisen mit Linienbeförderungsscheinen und Low Cost Fluggesellschaften z.B. Hapag Lloyd Express oder Air Berlin: 100 % Stornokosten nach Buchung der Reise. Die Stornokosten betragen in jedem Fall, unabhängig von der Reiseart mindestens 80,- € pro Buchung. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist Ihnen vorbehalten. Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskosten- Versicherung kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.
4.3. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
4.4. Die Möglichkeit eines Rücktritts bleibt unbenommen.
4.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers berechnen wir € 30,- pro Person für die entstehenden Mehrkosten. Weitere, durch den Personenwechsel entstehende Kosten seitens der Leistungs-träger, insbesondere bei Linienbeförderungs-leistungen, werden weiterbelastet. Der ursprünglich gemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für unsere Forderungen.
4.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
4.7. Ab 4 Werktage vor Reisebeginn können wir nach Rücksprache an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen veranlassen. Hierfür berechnen wir eine Gebühr in Höhe von € 15,- pro Ticket bzw. Reiseunterlage. Der Veranstalter haftet nicht für ein durch ihn unverschuldetes Scheitern der Hinterlegung.

5. Rücktritt durch Arkada Reisen

5.1. In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vom Reisevertrag vor Reiseantritt zurückzutreten:
5.1.1. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
5.1.2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf die Reise bedeuten würde.
5.2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt durch uns unverzüglich erstattet, sofern der Kunde nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
5.3. Sollte seitens eines Low Cost Carriers, wie bspw. Hapag Lloyd Express oder Air Berlin, ein Flug geändert oder storniert werden und wir nicht für eine Ersatzbeförderung sorgen, kann die Reise durch uns kostenlos storniert werden.

6. Leistungs- und Preisänderungen

6.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde hat insoweit jedenfalls kein Recht, den Vertrag zu kündigen. Das gilt insbesondere hinsichtlich zumutbarer Änderungen von Flugleistungen.
6.2. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, nicht aber früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. -fahrt über die genauen Reisedaten. Andernfalls gehen die aus dem verpassten Transport entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
6.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21.Tag vor Reiseantritt möglich, danach ist eine Preiserhöhung unzulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot zu verlangen, soweit verfügbar. Sie haben Ihre Rechte unverzüglich nach Kenntnisnahme der Änderung uns gegenüber geltend zu machen.

7. Reiseversicherungen

Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch unsere Vermittlung kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie zustande, die mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

8. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651j BGB kündigen.

9. Gewährleistung

9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so sind sie gehalten, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Wir sind berechtigt, mit einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Beachten Sie bitte, dass Minderungsansprüche nicht anerkannt werden, soweit eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen wurde oder nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten erfolgte (vgl. Ziffer 9.2. unten). Die Kündigung des Reisevertrags ist nicht zulässig, sofern kein Abhilfeverlangen mit angemessener Fristsetzung erfolgte.
9.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Bei Reisen mit individuellem Reiseverlauf (Flug & Mietwagen) sowie bei Städtereisen ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, dessen Leistung durch einen Mangel betroffen ist, vorzu-nehmen. Die konkreten Kontaktinformationen (Name, Anschrift, Telefonnummer) entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen und ggf. den Anweisungen der Reiseleitung vor Ort.
9.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der durchführenden Fluggesellschaft erstatten. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen und Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.4. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10. Haftung

10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den jeweils einschlägigen internationalen Abkommen. Unsere Rechte und Pflichten werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, auf deren Grundlage die Beförderung erfolgt, nicht eingeschränkt.
10.2. Für eine Beförderungsleistung im Linienverkehr, die nach dem gesondert ausgestellten Beförderungsausweis sowie aufgrund der Reisebeschreibung und der Bestätigung ausdrücklich eine Fremdleistung darstellt, haften nicht wir, sondern das leistende Unternehmen nach dessen Beförderungsbedingungen. Bei Flugverspätungen im Linienverkehr, haften wir grundsätzlich nicht.
10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche bezeichnet werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung nicht. Die Vermittlerhaftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
10.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden durch uns oder einen Leistungsträger, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird.
10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.6. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir je Kunde und Reise bei Sachschäden bis höchstens € 4.100,-.Wenn der Reisepreis pro Person € 1.367,- übersteigt, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzudecken.
10.7. Die Geltendmachung von Minderungsund Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich an unsere untenstehende Adresse zu richten. Bitte beachten Sie, dass eine fristgerechte Geltendmachung gegenüber Ihrer Buchungsstelle nicht ausreicht. Entscheidend ist der Eingang bei untenstehender Adresse.
10.8. Alle vertraglichen Ansprüche des Reisenden gegen Arkada Reisen verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche durch Textform zurückweist.
10.9. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.

11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, da Sie für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Die Informationen gelten für Bürger der BRD, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses bzw. Personalausweises der BRD sind. Sind Sie Ausländer oder Besitzer eines fremden Passes, müssen Sie andere Bestimmungen beachten, die Sie bei Ihrem zuständigen Konsulat erfragen können.
11.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1. Alle Angaben in unseren Produktausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Produktausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
12.2. Mit der Veröffentlichung neuer Produktausschreibungen verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
12.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
12.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.5. Unser Gerichtsstand ist Essen. Falls unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. falls der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden Partei bei Klageerhebung unbekannt ist oder nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wurde oder falls unser Vertragspartner Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Essen vereinbart.

Reiseveranstalter:
Arkada Reisen GmbH
Erikapfad 11
45133 Essen

Handelsregister: HRB
Stand: Januar 2007