Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen
An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Geschäfts- und Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a ff BGB ergänzen und Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind. Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die nachfolgenden Reisebedingungen in Ruhe durch.
1. Abschluss des Reisevertrags
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der Classic Tours GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Classic Tours GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Classic Tours GmbH dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Classic Tours GmbH vor, an das die Classic Tours GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.
1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.2. Bezahlung
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. § 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden. Die Classic Tours GmbH ist bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (Wiesbaden) insolvenzversichert.
2.2. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises fällig.
2.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
2.4. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist die Classic Tours GmbH nach fruchtloser Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten (siehe Ziffer -5-) zu verlangen.3. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Classic Tours GmbH und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.4. Leistungsänderung
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Classic Tours GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ausgewiesene Flug- und Transferzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung.
4.2. Die Classic Tours GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.5. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzperson
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Classic Tours GmbH. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Classic Tours GmbH für die getroffenen Reisevorkehrungen und für getätigte Aufwendungen Ersatz verlangen. Die Classic Tours GmbH kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung bei Flugpauschalreisen pauschalieren.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 25%
- vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 35%
- vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 45%
- vom 6. - 1. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 80% des Reisepreises.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, der Classic Tours GmbH nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall gem. § 651 i II BGB.
5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 25 EUR pro Reisekunde. Der Nachweis, dass niedrigere oder gar keine Bearbeitungskosten u.a. entstanden sind, bleibt dem ursprünglichen Reisekunden und dem Ersatzteilnehmer unbenommen. Die Classic Tours GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die Bearbeitungsgebühr.
5.4. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung z.B. bei der Hanse Merkur Reiseversicherung (Hamburg) wird empfohlen. Es wird zudem eine Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit empfohlen (wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens).6. Rücktritt und Kündigung durch die Classic Tours GmbH
6.1. Die Classic Tours GmbH kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn a. in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und b. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird. Ein Rücktritt ist spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Tritt die Classic Tours GmbH von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6.2. Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB wird hingewiesen.7. Gewährleistung
7.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der Classic Tours GmbH angezeigt werden. Die Classic Tours GmbH kann u.a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
7.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.
7.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Classic Tours GmbH keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von der Classic Tours GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.8. Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung der Classic Tours GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit die Classic Tours GmbH für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h I BGB wird verwiesen.
8.2. Die deliktische Haftung der Classic Tours GmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3. Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und der Classic Tours GmbH; für solche Leistungen übernimmt die Classic Tours GmbH keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die die Classic Tours GmbH in den Reiseaus-schreibungen lediglich als sehenswert vorschlägt.
8.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Classic Tours GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h II BGB wird verwiesen.9. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber der Classic Tours GmbH zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Schäden oder Zustellungsverzögerungen des aufgegebenen Gepäcks während der Flugbeförderung sollten unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckschäden binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651 f BGB) hat der Reisekunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber der Classic Tours GmbH unter der unter Ziffer 16 genannten Anschrift geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Eine Anspruchsanmeldung oder die Einreichung der Anmeldung beim Reisevermittler (Reisebüro) genügt für die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisekunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Zusammenhang mit einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Gepäckverspätungen binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
10.2. Ansprüche des Reisekunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus Verletzung des Lebens, bei Körper- und Gesundheitsschäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der Classic Tours GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Classic Tours GmbH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dieses gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Classic Tours GmbH oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Classic Tours GmbH beruhen. Sämtliche übrigen Ansprüche nach den Vorschriften der §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. Schweben zwischen der Classic Tours GmbH und dem Reisekunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so tritt eine Verjährungshemmung ein. Die Verjährung ist gehemmt, bis die Classic Tours GmbH oder der Reisekunde die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.3. Abtretungsverbot- Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen die Classic Tours GmbH an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen.11. Informationspflichten über Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft verpflichtet die Classic Tours GmbH, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die Classic Tours GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug/die Flüge durchführen wird/werden. Sobald die Classic Tours GmbH Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Kunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss die Classic Tours GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Die Classic Tours GmbH muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden: www.lba.de12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Die Classic Tours GmbH steht dafür ein, Reisekunden mit deutscher Staatsbürgerschaft über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist die Classic Tours GmbH in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.
12.2. Die Classic Tours GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die Classic Tours GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Classic Tours GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.ung zu vertreten hat.
12.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Classic Tours GmbH bedingt sind.13. Rechtswahl
Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Classic Tours GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen die Classic Tours GmbH im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.14. Gerichtsstand
14.1. Der Gerichtsstand der Classic Tours GmbH ist der Firmensitz in Hamburg.
14.2. Für Klagen der Classic Tours GmbH gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Classic Tours GmbH maßgebend.15. Sonstige Bestimmungen
15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
15.2. Stand dieser Bedingungen ist Januar 2009.16. Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der Classic Tours GmbH:
Stresemannstr. 52, 22769 Hamburg
Telefon: 040/557756-0
Telefax: 040/36809746
www.classic-tours.de
Registergericht Hamburg, HRB 81033;
Geschäftsführer: Mahmoud Hassan / Rafat Kicherer
Mit herzlichem Dank an das Ägyptische Fremdenverkehrsamt für die Ägyptenbilder (Copyright 2007 Egyptian Tourist Authority).