Allgemeine Geschäftsbedingungen FERIEN Touristik GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen des Veranstalters FERIEN von der FERIEN Touristik GmbH, Schiess-Str. 44a, 40549 Düsseldorf
Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erfolgen kann, bieten Sie uns auf der Grundlage unserer Online-Angebote, Prospekte oder in der Reiseausschreibung dargestellten Leistungsbeschreibung, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung über den Vertragsschluss. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k BGB.
1.2. Sollten unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei einer telefonischen Reiseanmeldung nicht vorliegen, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen, ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Webseite www.ferien.info durchzulesen und in ausdruckbarer Form von dort herunterzuladen. Widersprechen Sie den Geschäftsbedingungen nicht unverzüglich, gilt der Reisevertrag als zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir 7 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Zahlung des Reisepreises oder durch Reiseantritt erfolgen kann.
1.4. Die Reiseanmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.5. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen für Sie hinterlegen und gegen Zahlungsnachweis dort aushändigen lassen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als ein Nichterscheinen (no show) behandeln, das eine Rücktrittskostenentschädigung auslöst.2. Bezahlung
2.1. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung zur Verfügung gestellt. Mit Vertragsabschluss und der Bereitstellung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises pro Person fällig. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig, die Restzahlung 28 Tage vor Reiseantritt. Sollten wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen, oder wir Zahlungen im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten.
2.2. Bei Kurzfristbuchungen ab 8 Tage vor Reiseantritt, erhalten Sie Ihre Unterlagen nach Absprache mit Ihrem Reisebüro.
2.3. Bei verspätetem Zahlungseingang werden die Reiseunterlagen per Express zugestellt. Die Kosten der Zustellung gehen zu Lasten des Kunden.
2.4. Wenn der vereinbarte Reisepreis trotz angemessener Fristsetzung bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittskostenentschädigung nach Ziffer 5.2.13. Leistungen
Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus unseren Leistungsbeschreibungen in unserem Online-Angebot oder dem Ausdruck des vermittelnden Reisebüros aus dem Reservierungssystem und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang oder Inhalt der vertraglichen Leistungen verändern, erweitern oder beschränken und Sonderwünsche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hierüber wird der Reisende unverzüglich von uns in Kenntnis gesetzt.
4.2. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein oder der Bestätigung angegeben geplant, können sich jedoch aus Gründen, die nicht in unserer Sphäre liegen, nachträglich ändern. Wir informieren Sie unverzüglich über eventuelle Flugzeitänderungen. 4.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet werden: Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
d) Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so sind wir berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Reisenden zu fordern.
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Sollte eine Preiserhöhung erfolgen, werden Sie unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, danach sind Preiserhöhungen nicht mehr zulässig.
4.4. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus unserem Angebot verlangen, vorausgesetzt wir sind in der Lage, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.5. Rücktritt durch den Reisenden
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Im Falle eines Rücktritts oder im Falle des Nichtantritts der Reise (no show) können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Höhe der Rücktrittskostenentschädigung richtet sich nach dem Reisepreis. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:
5.2.1 Für alle Reiseleistungen
bis zum 30. Tag
vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
vom 29. bis 22. Tag - 45% des Reisepreises
vom 21. bis 15. Tag - 50% des Reisepreises
vom 14. bis 7. Tag - 65% des Reisepreises
vom 6. bis 1. Tag - 80% des Reisepreises
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show) - 90% des Reisepreises.
5.3. Im Falle eines Rücktritts sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen anteiligen Preis der Beförderungsleistungen berechnen müssen.
5.4. Die Rücknahme und Erstattung von Event-Tickets (z. B. Eintrittskarten etc.) ist ausgeschlossen. Diese werden in voller Höhe berechnet.6. Ersatz des Reisenden und Umbuchungswünsche
6.1. Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vor Beginn der in 5.2.1 genannten Fristen eine Abänderung der Bestätigung der Flugpauschalreise vor. Hierfür berechnen wir bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- je Reisenden. Sich durch die Umbuchung eventuell ergebende Preisaufschläge aufgrund höherer Flugpreise, Hotelpreise und abweichendem Reisezeitraum, über die wir vor Änderung der Reise informieren, sind vom Reisenden zu tragen. Im Falle der Änderung der Reise erhält der Reisende eine neue Bestätigung. Als Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflugzeit. Änderungen nach den oben genannten Fristen (z.B. bei Flugpauschalreisen / Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt), können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.2.1 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Das gilt auch für Nur-Flugstrecken im Linienverkehr im Falle eines von Ihnen veranlassten Carrierwechsels.
6.2 Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Kosten für diese Umbuchung erfragen Sie bitte bei FERIEN vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen uns entstehenden Mehrkosten (Beförderungskosten, Unterbringungskosten, Mietwagenkosten) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 30,00 pro Person.
6.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten € 50,00 zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.7. Reiseversicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Empfehlenswert sind insbesondere der Abschluss von EuropaFlug-Vollschutz oder FernFlug-Vollschutz Paketen. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG, München abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher auf unserer Homepage "www.ferien.info" über Reiseversicherungen.8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie aus durch uns nicht zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Wir werden jedoch etwaige Erstattungen von Leistungsträgern oder Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Leistungen an Sie weitergeben.9. Rücktritt und Kündigung durch FERIEN
9.1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig (u.a. nicht rechtzeitigem Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder wegen Widerspruch) verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle ist FERIEN berechtigt die Buchung zu den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu stornieren. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Reisende.
9.2. Wenn wir in der Reiseausschreibung (dem Ausdruck des vermittelnden Reisebüros aus dem Reservierungssystem / Online-Angebot) ausdrücklich auf eine für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen haben, können wir bis 2 Wochen vor Reiseantritt erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, die Reise nicht durchgeführt und der Reisevertrag gekündigt wird. In diesem Fall werden wir Ihnen die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Teilnehmerzahl zugehen lassen. Sie können die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach Erhalt unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen. Machen Sie nicht von Ihrem vorstehenden Recht Gebrauch, so erhalten Sie etwaige bereits von Ihnen auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9.3. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind oder eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Unser Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben, dies nachweisen und Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben, soweit wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.10. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag nur nach Maßgabe der Vorschriften zur Kündigung wegen höherer Gewalt kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§§ 651j, 651e BGB). In diesem Fall erstatten wir den gezahlten Reisepreis, können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Reiseantritt, werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückbefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie und wir je zur Hälfte. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.11. Mängelansprüche und Vertragsobliegenheiten
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß von uns erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir informieren Sie über Ihre Verpflichtung, einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises für die Dauer der nichtvertragsgemäßen Leistungserbringung geltend machen. Eine Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es vor Ort schuldhaft unterlassen, uns den Mangel anzuzeigen Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Im Falle von Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten alles zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen und eventuell erwachsene Schäden so gering wie möglich zu halten.12. Ausschlussfristen
Sie sind mit Ansprüchen uns gegenüber ausgeschlossen, soweit Sie diese nicht innerhalb der folgenden Fristen möglichst schriftlich gegenüber uns geltend machen, wobei Reisebüros nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt sind. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.1. Vertragliche Ansprüche
Sämtliche in Betracht kommende vertragliche Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen. Es sei denn, Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert.
12.2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit kein Personenschaden vorliegt
Ansprüche aus unerlaubter Handlung müssen, soweit es sich um keinen Personenschaden handelt, innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen. Es sei denn, Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert.
12.3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Personenschäden
Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns möglichst schriftlich innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger und dem schädigenden Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Bei einer späteren Kenntnis von Schädiger und/oder schädigendem Ereignis oder einem späteren Zeitpunkt, an dem eine Kenntnis hätte bestehen müssen, sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns möglichst schriftlich innerhalb eines Monats nach diesem Zeitpunkt geltend zu machen. Dies gilt nicht, sofern ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde oder Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
12.4. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
12.5. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.13. Verjährung
13.1. Vertragliche Ansprüche
Vertragliche Ansprüche verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Auf mögliche Hemmungstatbestände weisen wir hin.
13.2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte.14. Haftung
14.1. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Charter- oder Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir Fremdleistungen. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (unter anderem auch Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.), haften wir nicht selbst für die Durchführung dieser insoweit nur vermittelten Fremdleistungen, es sei denn, dass unsererseits den Umständen nach der Anschein begründet wird, diese fremden Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
14.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Ferner ist unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Diese Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine von Ihnen für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile Ihrerseits (beispielsweise höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung).15. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
Wir weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin, über die wir in der von uns herausgegebenen und dem Reisenden zugänglichen Reiseausschreibung informieren oder über die wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen, insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc.. Ausländische Staatsangehörige informieren sich bitte vor Buchung über die jeweiligen Einreisevorschriften des Reiselandes beim zuständigen Konsulat. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch uns haben Sie die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder sonstigen Bescheinigungen etc. verpflichtet haben. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten "Rücktritt durch den Reisenden" und "Rücktritt und Kündigung durch FERIEN" entsprechend. Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen selbst rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen.16. Informationen über ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, werden wir Ihnen zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese Ihnen mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft werden wir Sie so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften sowie die Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen sind als PDF-Dateien über die Internetseite http://www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für Sie abrufbar.17. Allgemeine Bestimmungen
17.1. Einzelheiten des Reiseprospektes bzw. unserer Reiseausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung unserer Willenserklärung, die zum Abschluss des Reisevertrages geführt hat.
17.2. Mit der Veröffentlichung neuer Online-Angebote oder neuer Ausdrucke des vermittelnden Reisebüros aus dem Reservierungssystem verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
17.3. Auf den Reisevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
17.4. Sie können uns an unserem Geschäftssitz in Düsseldorf verklagen. Für Klagen durch uns gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.
Stand November 2008