Hermes Touristik AGB
Stand: 01.08.2007
» 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES:
» 2. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN DER BUCHUNGSSTELLE
» 3. ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN, FLUGZEITEN UND PREISE:
» 4. REISEPREIS UND ANZAHLUNG:
» 5. UMBUCHUNG, RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN:
» 6. RÜCKTRITT DURCH HERMES TOURISTIK WEGEN NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL:
» 7. OBLIEGENHEITEN/AUSSCHLUSSFRISTEN FÜR ANSPRÜCHE UND VERJÄHRUNG:
» 8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG:
» 9. PASS-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITS-BESTIMMUNGEN:
» 10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN UND VEREINBARUNGEN:
» WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM THEMA DATENSCHUTZ
Hermes Touristik AGB
Sehr geehrter Reisegast, es freut uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Reise bei Hermes Touristik GmbH & Co. KG - nachfolgend Hermes Touristik - zu buchen. Unsere Mitarbeiter setzen ihre Erfahrung und ihr Know-how ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und Ihnen einen gelungenen Urlaub zu ermöglichen. Hierzu gehören jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie sie nachfolgend in unseren Reisebedingungen dargelegt sind. Wir empfehlen Ihnen, die Reisebedingungen sorgfältig durchzulesen. Diese Bedingungen gelten nur für Reisen, bei denen wir Veranstalter sind.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES:
Mit der Anmeldung bieten Sie Hermes Touristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen müssen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit Annahme durch Hermes Touristik durch Zugang der schriftlichen Bestätigung bei Ihnen zustande. Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck erhalten, sendet Ihnen Hermes Touristik die Bestätigung schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort steht sie zu Ihrer Verfügung. Weicht der Inhalt der Bestätigung durch Hermes Touristik vom Inhalt der Anmeldung ab, so werden wir oder Ihre Buchungsstelle Sie unterrichten. Bei einer solchen Abweichung liegt ein neues Angebot vor, an das Hermes Touristik für die Dauer von 14 Tagen seit Ihrer Kenntnisnahme gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie Hermes Touristik innerhalb dieser 14 Tage Ihr Einverständnis erklären; anderenfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und Hermes Touristik vor.
2. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN DER BUCHUNGSSTELLE
Ihre Individualwünsche außerhalb des von Hermes Touristik ausgeschriebenen Standardprogramms werden nur Vertragsinhalt, wenn sie in der Reisebestätigung enthalten sind. Soweit Ihnen durch die Buchungsstelle hoteleigene oder ortseigene Prospekte oder sonstige Informationen zur Verfügung gestellt werden, sind die dortigen Angaben ohne Einfluss auf die mit Hermes Touristik vereinbarten Reiseleistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart und durch Hermes Touristik bestätigt ist.
3. ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN, FLUGZEITEN UND PREISE:
3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen gegenüber dem Inhalt des abgeschlossenen Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und zumutbar sind.
3.2 Die angegebenen Abflugzeiten sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen, sind aber nicht garantiert und können sich nach Abschluss des Reisevertrages aufgrund von nicht vom Veranstalter beeinflussbarer Faktoren ändern. Deshalb behält sich Hermes Touristik Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder -gesellschaften vor. Über die Änderungen der Abflugzeiten des Hinfluges wird Hermes Touristik den Reisenden rechtzeitig informieren. Der Reisende muss sich aber den Rückflug 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigen lassen.
3.3 Hermes Touristik ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise unter folgenden Voraussetzungen zu ändern:
a) Erhöhung des Reisepreises
(1) Aufgrund der Erhöhung von Beförderungskosten (z.B. wie Treibstoffkosten, Versicherungen etc.) oder der Erhöhung von Abgaben (Hafen-, Flughafensicherheitsgebühren, Hafen-, Flughafensteuern etc.), wenn
(2) zwischen dem Vertragsschluss (siehe oben Ziffer 1) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen, und
(3) die Erhöhung der in (1) genannten Kosten und Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss erfolgt und dies bis zu diesem Zeitpunkt nicht von Hermes Touristik vorhersehbar war und
(4) die Preiserhöhung sich auf die Weitergabe der in (1) genannten erhöhten Kosten und Abgaben beschränkt. Dabei erfolgt eine Erhöhung des Reisepreises, wie sich die Erhöhung der Kosten pro Person auswirkt. Der prozentuale Anteil der Kosten, Abgaben und Wechselkurse nach (1) berechnet sich auf den bei Vertragsschluss vereinbarten Reisepreis, und
(5) die Preiserhöhungserklärung entsprechend (6) bis spätestens zum 21. Tag vor Reisebeginn bei dem Reisenden eingegangen ist.
(6) Der Reisende wird von der Erhöhung der Reisekosten aus den genannten Gründen durch ein Preiserhöhungsschreiben unverzüglich in Kenntnis gesetzt, in dem die Gründe und die jeweiligen Berechnungsgrundlagen konkret genannt werden.
(7) Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise ohne Mehrpreis aus dem Programm von Hermes Touristik zu verlangen, wenn Hermes Touristik in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach dem Zugang der Erklärung über die Preiserhöhung Hermes Touristik gegenüber geltend zu machen.
b) Herabsetzung des Reisepreises
Eine Herabsetzung des Reisepreises durch Hermes Touristik ist auch aus anderen Gründen zulässig.
4. REISEPREIS UND ANZAHLUNG:
Mit Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises und eventuelle Prämien für Versicherungen zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall insbesondere in der bindenden Reisebestätigung vereinbart, spätestens jedoch zwei Wochen vor Reiseantritt.Werden die Reiseunterlagen, z.B. bei der Buchung dynamischer Produkte, direkt nach der Buchung versandt, ist der vollständige Reisepreis mit Erhalt der Unterlagen sofort fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens Hermes Touristik. Die Reiseunterlagen, die dem Reisenden ein verbrieftes Recht gegenüber den Leistungsträgern auf Durchführung der Reise geben, werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Reiseantritt) ist im eigenen Interesse der Einzahlungsbeleg mit sich zu führen. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Mit der Buchungsbestätigung ist für Sie eine Insolvenz-Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet auch die nach § 651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Der Sicherungsschein garantiert Ihnen - zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen - die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfalle.
5. UMBUCHUNG, RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN:
5.1 Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen des Vertrages (z.B. Reiseteilnehmer, Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungsart, Abflughäfen, Zustiegsbahnhöfe), so wird Hermes Touristik sich bemühen, dem Verlangen des Kunden zu entsprechen. Gelingt eine Umbuchung des Reisenden, so wird hierfür eine Umbuchungspauschale von EUR 30,00 pro Personerhoben. Umbuchungen sind nur bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt des Reisenden von der von ihm gebuchten Reise möglich.
Umbuchchungen Dynamischer Reisepakete sind grundsätzlich nicht möglich. Für den Rücktritt gilt Ziffer 5.2 entsprechend.
Der Reisende kann jederzeit von der Reise durch eine Erklärung, die schriftlich erfolgen sollte, gegenüber seiner Buchungsstelle oder Hermes Touristik zurücktreten. Hermes Touristik hat in diesem Fall einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Bei der Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reisebestandteile von Hermes Touristik berücksichtigt. Hermes Touristik kann statt dessen die folgenden Entschädigungspauschalen je angemeldetem Teilnehmer fordern:
5.2.1 Flugpauschalreisen, Bahn- und Autoreisen
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
vom 6. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
vom 3. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
in allen Fällen mindestens EUR 30,00
5.2.2 Schiffsreisen
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises,
vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
vom 29. bis 22.Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
vom 22. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
vom 14. bis 5. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
ab dem 4.Tag bzw. bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
in allen Fällen mindestens EUR 50,00
5.2.3 Omnibusreisen
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 5 % des Reisepreises, mindestens 25 Euro
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
vom 6. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
in allen Fällen mindestens EUR 30,00
5.2.4 Linienflüge und Flugtickets (ohne andere Leistungen)
bis 120 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
bis 60 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
bis 15 Tage vor Reiseantritt: 65 % des Reisepreises
ab 14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises
ab 6 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt: 95 % des Reisepreises
am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises.
in allen Fällen mindestens EUR 30,00
5.2.5 Dynamische Reisepakete
(Reisen, die unter Dynamische Reisepakete fallen, sind im Buchungsverlauf und auf der Reisebestätigung als solche gekennzeichnet.)
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
vom 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
vom 3. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
in allen Fällen mindestens EUR 30,00
Teilstornierungen, d.h. Stornierungen nur bestimmter Leistungen bei Dynamischen Paketen, sind nicht möglich.
Für die Stornierung bestimmter Dynamischer Reisepakete (z.B. dynamische Pakete mit Linienflugttarifen, die eine sofortige Ticketausstellung erforderlich machen) können besondere, von den vorgenannten Bedingungen abweichende, Stornobestimmungen gelten. Diese werden Ihnen in jedem Fall vor der Buchung dieser Produkte mitgeteilt. Im Falle der Geltendmachung einer Entschädigungspauschale bleibt es dem Reisenden unbenommen, Hermes Touristik nachzuweisen, dass Hermes Touristik kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. RÜCKTRITT DURCH HERMES TOURISTIK WEGEN NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL:
Hermes Touristik kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl zu dem dort genannten Zeitpunkt nicht erreicht wird. Die Rücktrittserklärung ist dem Reisenden unverzüglich zuzuleiten und muss ihm spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt zugestellt werden. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
7. OBLIEGENHEITEN/AUSSCHLUSSFRISTEN FÜR ANSPRÜCHE UNDVERJÄHRUNG:
Dem Kunden obliegt es, Hermes Touristik einen eventuell auftretenden Mangel der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Des weiteren obliegt es dem Reisendem, vor der Kündigung des Reisevertrages Hermes Touristik eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von Hermes Touristik verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelrüge in der vorbezeichneten Art, sind Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche dadurch ausgeschlossen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise und deliktische Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Hermes Touristik geltend zu machen.
Dies soll in jedem Fall (obwohl eine mündliche Schadensmeldung ausreichend ist) im Interesse des Reisenden und aus Beweissicherungsgründen sowie zur Überprüfung beim Leistungsträger schriftlich unter Angabe der Vorgangsnummer erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Hermes Touristik die Ansprüche schriftlich zurückweist.
8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG:
Bei vertraglicher Haftung: Die vertragliche Haftung von Hermes Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Hermes Touristik für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei deliktischer Haftung: Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber Hermes Touristik aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haftet Hermes Touristik bei Sachschäden je Reisendem und Reise bis 4.090,00 Euro. Liegt der Reisepreis über 1.363,00 Euro, so ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Die Haftung von Hermes Touristik ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9. PASS-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITS-BESTIMMUNGEN:
Hermes Touristik steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelleÄnderungen zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Hermes Touristik haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende Hermes Touristik mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Hermes Touristik hätte die Verzögerung zu vertreten. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation durch Hermes Touristik bedingt sind.
10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN UND VEREINBARUNGEN:
Die Hermes Touristik zur Verfügung gestellten Daten werden entsprechend der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
10.1 Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist oder der Reisende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz im Inland nicht bekannt ist.
10.2 Firmensitz des Veranstalters: Hermes Touristik GmbH und Co. KG, Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg, Handelsregister HRB 66662
Hinweis:
Bei einer Reise mit einem endgültigen Bestimmungsort oder einer Zwischenlandung in einem anderen Land als dem Abgangsland kann die Beförderung des Fluggastes dem Montrealer Übereinkommen oder dem Warschauer Abkommen unterliegen, die die Haftung des Luftfrachtführers für den Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck regeln und beschränken. Siehe hierzu auch Mitteilungen an international reisende Fluggäste über Haftungsbegrenzung und Hinweise auf Haftungsbeschränkungen für Gepäck.
Vertragsbedingungen
1. Im Sinne dieses Vertrages bedeutet Flugschein der/die diesem Dokument beigefügte(n) Flugschein(e) und Gepäckabschnitt(e), deren Bestandteil diese Bedingungen und Hinweise sind.
Luftfrachtführer sind alle Luftfrachtführer, die den Fluggast oder sein Gepäck aufgrund des Flugscheins befördern oder sich hierzu verpflichten oder die sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung erbringen. Montrealer Übereinkommen bedeutet das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, Warschauer Abkommen bedeutet das Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 12. Oktober 1929 oder dessen Fassung von Den Haag vom 28. September 1955, je nachdem, welche zur Anwendung kommt.
2. Die Beförderung aufgrund des Flugscheins unterliegt der Haftungsordnung des Montrealer Übereinkommens oder, soweit dieses anwendbar ist, dem Warschauer Abkommen, es sei denn, dass diese Beförderung keine internationale Beförderung im Sinne des Übereinkommens oder des Abkommens ist.
3. Im Übrigen unterliegen Beförderungen und sonstige Dienstleistungen des Luftfrachtführers diesen und den im Flugschein enthaltenen Bedingungen, den anwendbaren Tarifen, den Beförderungsbedingungen und sonstigen Bestimmungen des jeweiligen Luftfrachtführers, die Bestandteil dieses Vertrages sind, und auf Wunsch in den Büros des Luftfrachtführers oder über dessen Internetseiten eingesehen werden können, sowie der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates vom 09. Oktober 1997 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen, geändert durch die Verordnung (EG) 889/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Mai 2002 in der jeweils geltenden Fassung sowie dem Luftverkehrsgesetz in der jeweils geltenden Fassung. Bei Beförderung von/nach Orten in den USA oder Kanada können die dort geltenden Tarife Anwendung finden.
4. Der Name des Luftfrachtführers kann im Flugschein abgekürzt werden: Der vollständige und abgekürzte Name des Luftfrachtführers ist aus den Tarifen, Beförderungsbedingungen, sonstigen Bestimmungen oder Flugplänen des Luftfrachtführers ersichtlich. Als Anschrift des Luftfrachtführers gilt der Abflughafen, der im Flugschein neben dem ersten abgekürzten Namen des Luftfrachtführers angegeben ist. Als vereinbarte Zwischenlandepunkte gelten solche, die in diesem Flugschein oder in den Flugplänen des Luftfrachtführers als planmäßige Zwischenlandepunkte auf der jeweiligen Strecke angegeben sind. Aufgrund dieses Flugscheins von mehreren aufeinanderfolgenden Luftfrachtführern auszuführenden Beförderungen gelten als eine Beförderung.
5. Der Luftfrachtführer, der einen Flugschein zur Beförderung auf Diensten eines anderen Luftfrachtführers ausstellt, handelt insoweit nur als dessen Agent.
6. Ausschluss oder Beschränkung der Haftung des Luftfrachtführers gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Agenten, Angestellten und Bevollmächtigten des Luftfrachtführers, ferner zu Gunsten jeder Person, deren Flugzeug vom Luftfrachtführer zur Beförderung benutzt wird, einschließlich deren Agenten, Angestellten und Bevollmächtigten.
7. Zur Beförderung aufgegebenes Gepäck wird dem Flugscheininhaber ausgeliefert. Gepäckschäden und Verlust von Gepäck können nur geltend gemacht werden, wenn diese dem Luftfrachtführer unverzüglich nach Entdeckung, bei der Beschädigung von Reisegepäck spätestens binnen 7 Tagen nach Erhalt, bei Verspätung 21 Tage nach Andienung des Gepäcks schriftlich angezeigt werden.
8. Der Flugschein ist für 1 Jahr nach Ausstellungsdatum gültig, sofern in ihm oder in den Tarifen, Beförderungsbedingungen oder sonstigen Bestimmungen des Luftfrachtführers nichts anderes bestimmt ist. Der Flugschein ist nur für den gebuchten Flug gültig. Der Flugpreis unterliegt etwaigensich vor Beförderungsbeginn ergebenden zulässigen Änderungen. Der Luftfrachtführer kann die Beförderung verweigern, wenn der Flugpreis nicht entrichtet worden ist.
9. Der Luftfrachtführer ist nach besten Kräften bemüht, den Fluggast und dessen Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bei Verspätungen aufgrund von Überbuchungen regeln sich etwaige Erstattungsansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, soweit anwendbar, und im Übrigen nach den jeweiligen Regelungen der Beförderungsbedingungen des Luftfrachtführers.
10. Der Fluggast muss selbst behördlich festgelegte Reiseformalitäten erfüllen, erforderliche Ausreise-, Einreise- und sonstige Dokumente vorweisen, sowie auf dem Flughafen beim Abfertigungsschalter zu der vom Luftfrachtführer bestimmten Zeit oder, wenn keine Zeit bestimmt ist, mindestens 90 Minuten vor planmäßigem Abflug am Abfertigungsschalter eintreffen.
11. Kein Agent, Angestellter oder Bevollmächtigter des Luftfrachtführers ist berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrages zu ergänzen, abzuändern oder aufzuheben. Mitteilungen an international reisende Fluggäste über Haftungsbegrenzung Fluggäste, die ihre Flugreise in einem anderen Land als dem Land des Reiseantritts beenden oder unterbrechen, werden darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens auf die gesamte Flugreise einschließlich einer Flugreise gänzlich innerhalb des Reiseantrittslandes oder des Bestimmungslandes Anwendung finden können.
Soweit nicht das Montrealer Übereinkommen für Flugreisen in die, nach, oder aus den USA gilt, kann die Haftung des Luftfrachtführers im Einzelfall weitergehender als nach dem Montrealer Übereinkommen oder dem Warschauer Abkommen beschränkt sein. Sondervereinbarungen zum Warschauer Abkommen sehen vor, dass die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften, die diesen Sondervereinbarungen unterliegen, im Falle einer Flugreise nach oder von den USA oder im Falle einer planmäßigen Unterbrechung oder Zwischenlandung in den USA in den meisten Fällen auf die nachgewiesenen Schäden, maximal jedoch auf US-$ 75.000,-- pro Fluggast, begrenzt ist, diese Haftung bis zu diesem Limit jedoch auch ohne Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers gilt. Für Fluggäste, die mit einer Luftverkehrsgesellschaft reisen, die diesen Sondervereinbarungen nicht unterliegt, oder Fluggäste, die nach den oder von den USA reisen oder deren Flugreise eine planmäßige Unterbrechung oder Zwischenlandung in den USA aufweist, kann die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung der Fluggäste in diesen Fällen auf US-$ 10.000,-oder auf US-$ 20.000,-- beschränkt sein. Ob die Luftverkehrsgesellschaft den Sondervereinbarungen unterliegt, kann bei den Flugscheinbüros der Luftverkehrsgesellschaft erfragt werden. Zusätzliche Deckung kann durch den Abschluss einer privaten Versicherung erreicht werden. Derartiger Versicherungsschutz wird nicht berührt von den Haftungsregeln des Luftfrachtführers im Rahmen des Montrealer Übereinkommens, des Warschauer Abkommens oder der genannten Sondervereinbarungen. Wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an Ihre Luftverkehrsgesellschaft oder Versicherungsgesellschaft.
Anmerkung: Das obige Limit in Höhe von US-$ 75.000,-- schließt Kosten der Rechtsverfolgung ein. Falls ein Anspruch in einem Land erhoben wird, in dem Kosten der Rechtsverfolgung gesondert zuerkannt werden, beträgt das Limit US-$ 58.000,-- ohne Einschluss der Kosten der Rechtsverfolgung. Hinweis auf Haftungsbeschränkungen für Gepäck
Die Haftung bei Verlust, verspäteter Auslieferung oder Beschädigung von Gepäck ist beschränkt, es sei denn, dass vor Aufgabe des Gepäcks ein höherer Wert deklariert und etwaige anfallende Zuschläge bezahlt worden sind. In den dem Montrealer Übereinkommen unterliegenden internationalen Beförderungen und innerdeutschen Beförderungen sowie im Falle eines Luftfrachtführers, der seinen Sitz in der EU hat, ist in den meisten Fällen die Haftung des Luftfrachtführers auf einen Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten (ca. 1.230,-- ) beschränkt, bei sonstigen internationalen Beförderungen ist die Haftung in den meisten Fällen auf einen Betrag von ca. US-$ 20,-- pro Kilogramm und für nicht aufgegebenes Gepäck auf einen Betrag in Höhe von ca. US-$ 400,-- je Fluggast beschränkt. Im Falle der Beförderung ausschließlich zwischen Punkten in den USA darf die Haftungsbeschränkung für Gepäck US-$ 1.250,-- pro Fluggast nicht unterschreiten. Einige Fluggesellschaften übernehmen keine Haftung für zerbrechliche, wertvolle oder verderbliche Gegenstände. Die rechtzeitige Anzeige (Property-Irregularity-Report) solcher Schäden ist Voraussetzung Ihrer Ersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft.
Weitere Auskünfte erteilt die Fluggesellschaft. Hinweis auf behördlich erhobene Steuern, Gebühren und Zuschläge
Der Gesamtpreis des Flugscheins kann Steuern, Gebühren und Zuschläge enthalten, die aufgrund von Regierungsauflagen für Flugreisen erhoben werden müssen. Diese Steuern, Gebühren und Zuschläge können einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten der Flugreisen betragen. Sie sind entweder im Flugpreis eingeschlossen oder werden auf dem Flugschein gesondert ausgewiesen. Wichtige Hinweise für Kabinen- oder Handgepäck
Der Umfang des erlaubten Handgepäckes ergibt sich aus den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Luftfrachtführers. In der Regel wird aus Sicherheits- und Sicherungsgründen normalerweise nur ein Stück Handgepäck, das nicht größer als 50 x 35 x 15 cm und nicht schwerer als 3 kg sein darf, in der Kabine erlaubt. Zusätzlich sind nachstehende Artikel gestattet:
1 kleine Handtasche
1 Mantel, Cape oder Reisedecke
1 Schirm oder Spazierstock
1 Paar Krücken, falls der Fluggast darauf angewiesen ist
1 kleine Kamera/Fernglas
Ein/e Kindertragekorb/Kinderstockkarre oder ein voll zusammenlegbarer, handbetriebener Rollstuhl, die kostenlos befördert werden, werden normalerweise in den Laderäumen gestaut. Elektronische Geräte an Bord
Aus Sicherheitsgründen dürfen die folgenden elektronischen Geräte während des gesamten Aufenthaltes im Flugzeug nicht benutzt werden: Geräte, die elektromagnetische Wellen senden; Mobiltelefone; Sprechfunkgeräte; Funkfernsteuerungen; Bildschirmgeräte mit Kathodenstrahl-Bildröhre; drahtlose Computer-Maus; PC-Drucker; CD-Brenner und Mini-Disc-Recorder (im Aufnahmebetrieb); Rundfunkempfänger und Stereoanlagen; Taschenradios; Fernsehempfänger; Telemetrie-Einrichtungen. Andere elektronische Geräte, wie z.B. Laptops, dürfen nach den entsprechenden Bordansagen nur außerhalb der Start- und Landephasen eingeschaltet sein. Weitere Beschränkungen ergeben sich aus den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Flugfrachtführers. Gefährliche Gegenstände im Passagiergepäck
Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck folgende Artikel oder Stoffe nicht enthalten: Aktentaschen oder Sicherheitsköfferchen mit installierten Alarmvorrichtungen oder integriertem Lithium, Batterien und/oder pyrotechnisches Material;
Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen;
entzündliche Gase, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige wie z.B. Camping-Gas und Aerosol;
entflammbare flüssige Stoffe wie Feuerzeugfüllung, Farben und Verdünner;
entflammbare feste Stoffe (wie Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln;
oxydierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxyde;
giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger;
radioaktive Materialien;
Ätzendes wie Quecksilber, was in Thermometern enthalten sein kann. Säuren, Alkali und Batterien, nass gefüllt mit Batterieflüssigkeit;
magnetisierende Stoffe und verschiedene gefährliche Güter, welche in den IATA Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind;
Schneidwerkzeuge und spitze Gegenstände wie Taschenmesser, Scheren, Korkenzieher, Gabeln.
Von den obigen Bestimmungen ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, Toilettenartikel, Rauchutensilien (außer Benzinfeuerzeuge), alkoholische Getränke, soweit diese nur in kleinen Mengen für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Viele dieser Artikel können als aufgegebenes Gepäck befördert werden, vorausgesetzt sie sind gemäß den Frachtvorschriften verpackt. Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich. Besonders wichtige Bestimmungen zur Durchführung Ihrer Flugreise
Sehr geehrter Fluggast, um eine möglichst reibungslose Abwicklung der von Ihnen gebuchten Flugreise ermöglichen zu können, erlauben wir uns, Sie nachstehend nochmals auf die wesentlichen Punkte hinzuweisen:
1. Ihr Flugschein ist nur gültig in Verbindung mit einem Hotelgutschein/Voucher, den Sie von Ihrem Reisebüro erhalten (Mietverträge sowie Unterkunftsbestätigungen werden nicht als Gutschein/Voucher anerkannt).
2. Zur Flug-Abfertigung (check-in) müssen Sie sich im In- und Ausland jeweils 90 Minuten vor der in Ihrem Flugschein eingetragenen Abflugzeit am Schalter der betreffenden Fluggesellschaft einfinden. Das Freigepäck für Erwachsene, Kinder und Kleinkinder/Infants ist von der jeweiligen Fluggesellschaft abhängig und ist im Flugschein separat ausgewiesen.
Handgepäck, das die Höchstmaße Länge + Breite + Höhe mit insgesamt 100 cm nicht überschreiten darf, kann mit in die Kabine genommen werden.
Das Höchstgewicht hierfür beträgt 3 kg und ist in der Freigepäckmenge von 20 kg bereits angerechnet.
3. Für die Einhaltung der betreffenden Pass-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften (Impfung usw.) sind Sie als Fluggast selbst verantwortlich. Ihr Reisebüro informiert Sie gerne über die momentanen Bestimmungen. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM THEMA DATENSCHUTZ
Der Datenschutz von personenbezogenen Daten und somit Ihrer Privatsphäre wird von uns sehr ernst genommen. Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, welche Daten wir speichern, wie wir sie verwenden und was es für Sie bedeutet, wenn Sie unsere personalisierbaren Dienste nutzen. Um den größtmöglichen Schutz Ihrer Privatsphäre zu gewährleisten, ist es für uns eine Selbstverständlichkeit die Vorschriften über den Datenschutz gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und mit diesem verwandter Gesetze einzuhalten. Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden, Ihre Identität festzustellen. Beispiele hierfür sind u.a. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Nicht personenbezogene Daten sind Daten wie z.B. favorisierte Websites oder die Anzahl der Nutzer einer Seite. Welche Informationen werden bei uns erfasst und für welchen Zweck?
Mit Ihrem Zugriff auf unsere Website werden Daten, die eine Identifizierung ermöglichen könnten (z.B. IP-Adresse) und weitere Angaben wie Datum, Uhrzeit und aufgerufene Seite gespeichert. Eine Auswertung der Daten, außer für statistische Zwecke sowie zur Optimierung unseres Internetangebots in anonymisierter Form, findet nicht statt.
Sie können unsere Website grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Möchten Sie eine Reiseleistung buchen, so unterliegt es Ihrer freien Entscheidung, ob Sie über die für die Buchung oder Buchungsanfrage zwingend erforderlichen Daten und die darüber hinaus erfragten Daten angeben. Indem Sie die Daten angeben, willigen Sie in deren Speicherung ein. Ihre Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.
Wir speichern und verarbeiten die Daten nur soweit und solange es der jeweilige Zweck erfordert, also z.B. um Ihre Anfrage zu bearbeiten oder Ihre Buchung zu tätigen. Geben wir personenbezogene Informationen an Dritte weiter?
Sollten Daten an Dienstleister der Hermes Touristik GmbH & Co. KG weitergegeben werden (insb. Rechenzentrumsdienste), so sind diese zusätzlich zu den zwingenden gesetzlichen Vorschriften an vertragliche Vorgaben von Hermes Touristik zum Thema Datenschutz gebunden. Erhebungen bzw. Übermittlung von personenbezogenen Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften.
Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500166, 22701 Hamburg, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Die Daten werden verschlüsselt übertragen. Welche Besonderheiten ergeben sich bei USA-Reisen?
Wie nach amerikanischem Gesetz vorgeschrieben und gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten erhält das US Department of Homeland Security (DHS - Ministerium für Heimatschutz) bestimmte Reise- und Buchungsdaten (PNR) von Fluggästen, die Reisen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika antreten. Das DHS verpflichtet sich, die Information in erster Linie zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden. Die Daten können zusammen mit anderen Daten mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftsicherheit Anlass geben. Die PNR-Daten werden mindesten drei Jahre und sechs Monate aufbewahrt und können an andere Behörden weitergegeben werden. Welche Sicherheitsstandards werden von uns verwendet (SSL-Technologie)?
Die Übertragung von sensiblen, personenbezogenen Daten zwischen Ihrem Rechner und unseren Servern bzw. den Servern unserer Partner und Dienstleister ist bei Buchungen und Zahlungen über das SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) verschlüsselt. Somit haben fremde, dritte Personen keine Möglichkeit, Ihre Daten während der Übertragung mitzulesen. Zusätzlich zur sicheren Übertragung zwischen Ihrem Rechner und unseren Servern ist auch der Zugriff auf unsere Server durch Dritte durch vielfältige Sicherheitsmechanismen geschützt. Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Dateien mit Konfigurationsinformationen, die derzeit von tausenden Websites verwendet werden. Es handelt sich dabei nicht um Programme, die in das System des Benutzers eindringen und dort Schaden anrichten können. Wie setzen Cookies nach den Vorgaben der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) ein. Sie helfen dabei, die Nutzungshäufigkeit und die Anzahl der Nutzer unserer Website zu ermitteln und den Nutzungskomfort des Produktangebotes zu erhöhen.
Unsere Cookies enthalten keinerlei Informationen über Sie, sondern nur eine Kennzahl (Session-ID), die außerhalb unserer Angebote keine Bedeutung hat. Wir benötigen diese Kennzahl innerhalb des Cookies nur, um Ihnen bei Ihren Reiserecherchen die richtigen Ergebnisse zuordnen zu können. Sie werden nicht ausgewertet oder anderweitig verwendet und werden nach Ihrer Internetsitzung automatisch gelöscht. Falls Sie von Partnerseiten zu uns gelangt sind, werden die Cookies 30 Tage bei Ihnen gespeichert, um bei einer Reisebuchung diese unserem Partner zuordnen zu können. In vielen Kategorien ist es möglich, mit deaktivierten Cookies zu buchen, wir empfehlen jedoch, die Cookies zu aktivieren.
Darüber hinaus werden auf dieser Website durch Technologien der etracker GmbH (www.etracker.de) Daten in anonymisierter Form zu Marketing- und Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert. Aus diesen Daten werden unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt. Hierzu können Cookies eingesetzt werden, die allerdings Daten ausschließlich in pseudonymer Form sammeln und speichern. Die Daten werden nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt. Links zu anderen Websites
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Sie sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Des weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung Ihrer Daten. Einer Löschung können unter Umständen gesetzliche Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Daten für abrechnungstechnische und buchhalterische Zwecke, entgegenstehen. Darüber hinaus können Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Die Daten werden umgehend gelöscht, soweit und solange nicht die Speicherung aus vorgenannten Gründen erforderlich ist.
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