Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Reisende H&H TUR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder durch Bildschirmsysteme (Internet, E-Mail) erfolgen.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch H&H TUR zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird H&H TUR dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches H&H TUR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist H&H TUR die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch € 30,00 pro Person fällig. Die Restzahlung wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Kosten für eine über H&H TUR abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, so ist H&H TUR nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten und eine Entschädigung gemäß Ziffer 5 zu verlangen.
2.3 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang, jedoch frühestens 21 Tage vor Anreise, per Post an die in der Buchung ange gebene Adresse übersandt. Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens fünf Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit H&H TUR in Verbindung zu setzen. In diesen Fällen wird H&H TUR, die vollständige Bezahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Flughafenschalter gegen eindeutigen Zahlungsnachweis oder Barzahlung am Abfl ugtag aushändigen.

3. Leistungen und -Leistungsänderungen

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Prospekten von H&H TUR bzw. sonstiger werblicher Ausschreibungen von H&H TUR sowie den Angaben in der Reisebestätigung. 3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von H&H TUR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. H&H TUR ist verpfl ichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen wesentlicher Reiseleistungen wird H&H TUR dem Kunden – nach dessen Wahl – eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag anbieten.

4. Preisänderung

H&H TUR behält sich die Änderung der ausgeschriebenen und in der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor. - Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten erhöhen, ist H&H TUR berechtigt, den Reisepreis unter Anwendung folgender Berechnung zu erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann H&H TUR von dem Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Wird von dem Beförderungsunternehmen eine Erhöhung pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann H&H TUR von dem Kunden verlangen. - Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, kann H&H TUR den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunden heraufsetzen. - Grundsätzlich ist eine Preiserhöhung nach Vertragsschluss nur möglich, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für H&H TUR nicht vorhersehbar waren. - Über eine Erhöhung des Reisepreises ist der Kunde unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt
werden. Im Falle einer Reisepreiserhöhung um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderweitigen Reise verlangen, wenn H&H TUR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. - Der Kunde hat unverzüglich nach der entsprechenden Erklärung von H&H TUR die zuvor ausgeführten Rechte gegenüber H&H TUR geltend zu machen.

5. Rücktritt des Kunden/ Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei H&H TUR. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus anderen Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 7 geregelten höheren Gewalt), die von H&H TUR nicht zu vertreten sind, nicht an, kann H&H  TUR angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, H&H TUR nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisender nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abfl ughafen oder Abreiseort einfi ndet oder wenn die Reise wegen Fehlen der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich nach Mitteilung an H&H TUR durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 40,00 pro Person. Bereits ausgehändigte Linienfl ugscheine, Bahnfahrkarten und Fährtickets müssen bei einem Reiserücktritt unverzüglich an H&H TUR zurückgegeben werden. Erfolgt eine verspätete oder keine Rückgabe, ist H&H TUR berechtigt, vom Kunden zusätzliche Stornogebühren, die aufgrund fehlender Dokumente vom Lieferanten erhoben werden, als Gebühr zu verlangen. Die hier genannten Bestimmungen zum Reiserücktritt gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen abweichende Regelungen festgelegt werden.
Die in der Regel, d.h. soweit kein Ersatzreisender vorhanden ist, pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozent des Gesamtreisepreises:
I. Für Pauschalreisen und Flugreisen
bis zum 30.Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch € 30,00 pro Reiseteilnehmer
vom 29. bis 22.Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
vom 21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
vom 14. bis 7.Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises,
ab dem Tag des Reisebeginns und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
II. Für Gruppenreisen gelten die im Einzelfall vereinbarten Stornoregeln; sollte nichts Abweichendes vereinbart sein, gelten die zuvor unter I. dargelegten Stornopauschalen.
III. Für Gratisreisen Bei Buchung wird eine Reservierungskaution berechnet. Diese wird dem Kunden bei Antritt der Reise im Zielgebiet wieder ausbezahlt oder gegen Wunschleistungen, welche vor Ort gebucht werden, verrechnet. Wird bei Vertragsschluss mindestens eine Wunschleistung (z.B. Ausflüge, Verpflegung) – Versicherungen ausgeschlossen- hinzugebucht, entfällt die o.g. Reservierungskaution.
Bei Stornierung bis zum 30. Tag vor Reisebeginn wird eine Stornopauschale in Höhe von € 30,00 pro Person berechnet. Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn werden 100 % der gezahlten Reservierungskaution berechnet.
Bei gebuchten Wunschleistungen gelten die unter I. genannten Stornopauschalen.
5.2 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6. Umbuchungen

Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder der Beförderungsart können auf Wunsch eines Reiseteilnehmers nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. H&H TUR kann im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und stattdessen ein einmaliges Umbuchungsentgelt von € 30,00 pro Reisenden erheben.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

7.1 Wird der Reisevertrag infolge höherer Gewalt (z.B. innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, so kann sowohl der Reisende als auch H&H TUR den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reisende den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. H&H TUR kann jedoch für die erbrachten Leistungen ein Entgelt verlangen.
7.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird H&H TUR die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von H&H TUR und dem Reisenden je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Gewährleistung, Abhilfeverlangen, Mitwirkungsverpfl ichtungen

8.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. H&H TUR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. H&H TUR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2 Minderung des Reisepreises
Nach Reiseende kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel gegenüber dem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen.
8.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet H&H TUR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, H&H TUR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von H&H TUR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
8.4 Schadensersatz Darüber hinaus kann der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8.5 Sofern bei Flügen Gepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, muss der Reisende eine Schadenanzeige (P.I.R) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.

9. Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung von H&H TUR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit H&H TUR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Höchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, gegenüber H&H TUR geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können vertragliche Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende an der Einhaltung dieser Frist ohne eigenes Verschulden gehindert war.
9.2 Für alle deliktischen Schadensersatzansprüche haftet H&H TUR bei Sachschäden bis zu € 4.100,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Ggf. darüber hinaus bestehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäckschäden nach dem Montrealer Abkommen bleiben unberührt.
9.3 Für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ballonfahrten, Mietwagen, Ausflüge) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet H&H TUR auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber H&H TUR Touristik GmbH, Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne V erschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10.2 Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und H&H TUR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder H&H TUR die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in drei Jahren.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 Der Reisende ist verpflichtet auf die in den Ausschreibungen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen für deutsche Staatsbürger zu achten. Diese Hinweise beziehen sich auf Reisende deutscher Staatsangehörigkeit. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit sind verpfl ichtet, sich bzgl. der Einreise- und Transitbestimmungen bei der zuständigen Botschaft zu erkundigen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten; ausgenommen wenn sie durch schuldhafte Falschberatung- oder Nichtinformation durch H&H TUR bedingt sind.
11.2 H&H TUR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende H&H TUR mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass H&H TUR die Verzögerung zu vertreten hat.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Der Reisende wird gemäß der EU-VO zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens von H&H TUR bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft/en informiert. Steht bei der Buchung die Identität noch nicht fest, so ist H&H TUR verpfl ichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald H&H TUR weiß, welche Fluggesellschaft den Flug tatsächlich durchführen wird, muss H&H TUR den Kunden über einen Wechsel informieren. H&H TUR wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so schnell wie möglich über den Wechsel informiert wird. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen (sog. Blacklist) ist unter der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/airban/ pdf/list_de.pdf abrufbar.

13. Gerichtsstand/Rechtsanwendung

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klage erhebung nicht bekannt ist, sowie für Klagen gegen H&H TUR ist Karlsruhe. Dieses gilt nur dann nicht, wenn internationale Einkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

14. Druckfehler

Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen H&H  TUR zur Anfechtung des Reisevertrages. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur dann Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Januar 2010.

15. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpfl ichtet. Datenübermittlung anstaatliche Stellung oder Behörden erfolgt nur im Rahmen gültiger Rechtsvor schriften. Die Zollbehörden der USA haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpfl ichtet, die Flug- und Reservierungsdaten jedes Passagiers zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von den USA-Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.

Reiseveranstalter:

H&H TUR Touristik GmbH,
Kaiserstraße 94a,
76133 Karlsruhe.
Stand Januar 2010