ID Reisewelt, Bürgermeisterstr. 16, DE-06886 Wittenberg,
Internet: http://www.id-reisewelt.de/
Steuernummer: DE173740776
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Buchungen von ID Reisewelt eigenen Angeboten nachfolgend IDS
Gültig seit 01.12.2008
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung auf der Grundlage des jeweils gültigen Angebotes oder der massgeblichen Sonderausschreibung, z.B. Infox, Flyer u.ä, bietet der Kunde der den Abschluss eines Reisevertrages IDS verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme in Form der verbindlichen Reisevermittlung / Reisebestätigung/ Rechnung) von IDS zustande. Reisebüros treten als Vermittler auf. Erhält das Reisebüro für sein Tätigkeit kein Vermittlerentgelt (Agenturvertragsvereinbarung), so tritt es in eigenem Namen auf. Liegen diesen die AGB von IDS bei einer telefonisch erfolgten Reiseanmeldung nicht vor, so ist die Reisebestätigung/ Rechnung von IDS, als Ablehnung verbunden mit einem neuen Angebot anzusehen. Widerspricht der Kunde diesem nicht innerhalb von 10 Tagen - bei kurzfristiger Buchung, d.h. bis zu 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich- oder erklärt der Kunde durch sein schlüssiges Verhalten hierzu sein Einverständnis, ist der Reisevertrag mit wirksamer Einbeziehung der AGB von IDS zustande gekommen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/ Rechnung vom Antrag des Kunden ab, ist IDS an ihr Gegenangebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des Gegenangebotes von IDS zustande, wenn der Kunde innerhalb der 10 Tagesfrist die Annahme erklärt, was auch konkludent durch eine Zahlung oder den Reiseantritt erfolgen kann. Der Reisevertrag kommt zwischen IDS und dem Besteller zustande, und zwar auch soweit der Besteller die Buchung für Dritte vornimmt. Diese Dritten werden ebenfalls Vertragspartner und haften IDS als Gesamtschuldner. Sollte IDS ausdrücklich bei Bausteinprogrammen darauf verweisen, so kommt der Vertrag zwischen dem Bausteinanbieter und dem Besteller bzw. den angemeldeten Reiseteilnehmern zustande. Eine Änderung der von ID Sundatravel ausgefertigten Reiseanmeldung / Reisebestätigung ist durch den Gast nicht zulässig. Änderungen bedürfen der separaten Annahmeerklärung in Form einer geänderten Bestätigung durch ID Sundatravel. Der Kunde soll IDS umgehend davon in Kenntnis setzen, wenn er die Reiseunterlagen spätestens 5 Tage vor Reiseantritt nicht erhalten hat. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, erfolgte Zahlung an IDS vorausgesetzt, sofort zugesandt. Wenn der Kunde IDS nicht benachrichtigt und die Reise aufgrund der fehlenden Reiseunterlagen nicht antreten kann, muss IDS das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
Für alle Reiseverträge, die zwischen IDS und Verbrauchern geschlossen werden, ist deutsches Recht anzuwenden. Dies gilt für gewerbliche und private Verbraucher gleichermassen.
Buchungen on Request - Buchungen auf Anfrage
Sollte ein oder sollten mehrere Leistungsbausteine nicht frei verfügbar gebucht werden können, so ist eine verbindliche Buchung on Request möglich. Durch Annahme des Antrages einer Buchung auf Request verpflichtet sich IDS eine Leistungserbringung entsprechend des Antrages zu erwirken, kann diese aber erst nach Rückbestätigung einzelner oder mehrerer Leistungsträger garantieren. Der Anfragende ist an seine Request Buchung bis zur endgültigen Bestätigung durch IDS gebunden. Sollte diese Bestätigung nicht erfolgen können, so gilt ab dem Zeitpunkt der Erklärung der Unmöglichkeit der Leistungserbringung der Antrag als abgelehnt. Sollte sich die Request Buchung auf einen Flug beziehen, so kann der Anfragende kostenlos von der Anfrage zurücktreten, wenn diese bis 7 Tage vor Abreise nicht endgültig bestätigt ist. Sollte der Anfragende die Leistung zumindest teilweise in Anspruch nehmen, kann er IDS nicht für die Nichterbringung des angefragten Anteils in Haftung nehmen
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k, Abs. 3 / 4 BGB erfolgen. Bei aus einzelnen Bausteinen, selbst zusammengestellten Individualreisen und insbesondere bei reinen Flugscheinen und / oder so genannten Billigflügen wird kein Sicherungsschein ausgestellt und es gelten die gesetzlichen Absicherungen der einzelnen Bausteine. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Gutschrift der vollständigen Zahlung nur an IDS, zugesandt oder ausgehändigt. Ohne vollständige Zahlung bei IDS besteht keinerlei Anspruch des Reisenden oder eines Teilnehmers auf Erbringung der Reiseleistungen. Die Bezahlung muss bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt vollständig erfolgen. Die Zahlung kann per Überweisung (Zahlungseingang), erfolgreichen und vollständigen Lastschrifteinzug durch IDS oder per Master- Visa- oder Diners Kreditkarte, per EC Karte oder in bar erfolgen. Für Sonderprogramme, Spezialangebote und Individualreisen können entsprechend der Bedingungen einzelner Leistungsträger gesonderte Zahlungsfristen gültig sein. Diese werden in der Reiseanmeldung / Rechnung / Buchungsbestätigung mitgeteilt.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus der Leistungsbeschreibung , die in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder in der massgeblichen Sonderausschreibung enthalten ist, sowie aus den sich hierauf beziehenden Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch IDS. Die Leistungsbeschreibungen und Preise in einem Angebot sind für IDS nicht bindend, wenn der jeweils nachfolgende Prospekt / Angebot oder Sonderausschreibung erscheint; dann gelten nur die Aussagen der nachfolgenden Ausschreibung. Bei Widersprüchen zwischen den Leistungsbeschreibungen in einem Katalog und einer Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, falls der Kunde aus der Sonderausschreibung zum ermässigten Reisepreis bucht. Hotel- oder Ortsprospekte sind für IDS nicht bindend. Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, von den AGB, Sonderausschreibungen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht zu dem Inhalt der Sonderausschreibung in Verbindung mit der Reisebestätigung/ Rechnung von IDS gehörenden Sonderwünsche müssen von IDS ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. IDS behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben in der Ausschreibung zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. Die allgemeinen Hinweise in dem massgebenden Katalog der IDS, die der Reisebestätigung/ Rechnung in Ablichtung beigefügt werden, zu den Reisezielen und zu Einreisebestimmungen gelten auch für Sonderausschreibungen. Die vor Ort vom Kunden bei Drittunternehmen zu buchenden etwaigen Leistungen, wie z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen u.ä., gehören nicht zu dem geschuldeten Leistungsumfang der IDS. Für die Mangelhaftigkeit solcher Fremdleistungen haftet IDS nicht. Insbesondere ist der Reiseanmelder verpflichtet, sich über Einreisebestimmungen selbst zu informieren. Verbindliche Aussagen werden von IDS nicht getroffen, sondern obliegen ausschliesslich den dafür vorgesehenen Dienststellen. Insbesondere ist die Visaerteilung oder Einreiseerlaubnis nicht Bestandteil des Reisevertrages.
4. Leistungs / Preisänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von IDS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. IDS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt von der Reise anbieten. IDS behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat IDS den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn IDS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Veranstalter-Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von IDS über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt / Umbuchung durch den Reisenden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann IDS Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Reiserücktritt werden grundsätzlich folgende Reiserücktrittskosten ohne Nachweis berechnet:
bis 31 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises pro Person
ab 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises pro Person
ab 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises pro Person
ab 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises pro Person
ab 6 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises pro Person
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 85% des Reisepreises pro Person
IDS kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn IDS hierfür den Nachweis führt. Dies gilt immer bei Buchungen von Bausteinprogrammen mit separaten Flugscheinen. Macht der Kunde geltend, dass IDS ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Apartment etc.) und tritt einer der mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für den verbleibenden Reiseteilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu. Vor Ort sind Umbuchungen der gebuchten Leistungen nur gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 50.- pro Person möglich.
Sonderprogramme und einzelne Reisebausteine unterliegen eigenen Stornierungsbedingungen. Die Stornierung von Sonderangeboten und Last Minute Sonder Offerten ist immer mit 100 Prozent Stornierungskosten für das jeweilige Programm verbunden. Mögliche weitere Bestandteile im Rahmen der Gesamtreise werden zu obigen Konditionen umgebucht / storniert.
Gruppenreisen: Für Gruppenreisen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen. Diese richten sich nach den besonderen Bedingungen der jeweiligen Reise. Sollte nichts Detailliertes aufgeführt sein, gelten für Gruppenreisen folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 90 Tage vor Abreise: 25 Prozent des Reisepreises pro Person
Bis 61 Tage vor Abreise: 35 Prozent des Reisepreises pro Person
Bis 31 Tage vor Abreise: 45 Prozent des Reisepreises pro Person
Bis 7 Tage vor Abreise: 85 Prozent des Reisepreises pro Person
Ab 7 Tage vor Abreise: 100 Prozent des Reisepreises pro Person
Es handelt sich um eine Gruppenreise, wenn die Reise als solche überschrieben ist oder mind. 6 Vollzahler für dieselbe Reise angemeldet wurden.
Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann IDS ein pauschales Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Person verlangen, sofern dieser Umbuchungswunsch vor Ausstellung der Flugscheine erfolgte oder sich nur auf Landprogramme bezieht und die Wünsche noch verfügbar sind. Ab 30 Tage vor Reisantritt gilt diese Sonderbestimmung nicht mehr. Umbuchungswünsche seitens des Kunden, die nach dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäss Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. IDS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reisebedingungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde gegenüber IDS als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, die der Veranstalter pauschal mit mindestens € 30,- berechnet.
6.) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.) Rücktritt und Kündigung durch IDS
IDS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
a) Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter/die Agentur nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt IDS, so behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. IDS rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen an, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschliesslich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen einer im Prospekt ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl oder wenn die erreichte Teilnehmerzahl unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu gering ist. In jedem Fall ist IDS verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird IDS den Kunden unverzüglich davon unterrichten.
c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die IDS im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht seitens des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und er ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8.) Sonderkündigungsrecht durch IDS
Insbesondere hat IDS ein Rücktrittsrecht, wenn die im Vertrag vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten werden. Sollten die Zahlungsverpflichtungen bis 1 Woche vor Abreise nicht vollständig erfüllt worden sein, so kann IDS vom Reisevertrag zurücktreten (Standardverträge). Verträge, bei denen zwischen Abschluss des Reisevertrages und Abreise weniger als 1 Woche Zeitspanne (Kurzfristverträge) liegen, bewirkt die verspätete Zahlung ein Sonderkündigungsrecht zum vertraglich vereinbarten Abreisetag. Dieser Rücktritt wird durch eine Stornierungsrechnung erklärt.
In den Fällen des Sonderkündigungsrechtes finden die oben aufgeführten Bestimmungen zum Abschnitt:
Rücktritt / Umbuchung durch den Reisenden
Anwendung.
Für Standardverträge beträgt die Stornierungsgebühr demnach 65 Prozent des Reisepreises bei Einzelreisen und 100 Prozent bei Gruppenreisen.
Für Kurzfristverträge beträgt die Stornierungsgebühr demnach 80 Prozent des Reisepreises bei Einzelreisen und 100 Prozent bei Gruppenreisen.
9.) Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch IDS den Reisevertrag unter Einhaltung der Vorschriften des ss 651 j BGB kündigen. In diesem Fall kann IDS für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Hinsichtlich der Höhe der Entschädigung kann der Kunde den Nachweis führen, IDS seien geringere Aufwendungen erwachsen.
10.) Haftung von IDS
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung, b) Die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers, c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern IDS nicht gemäss Ziff. 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, d) Die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis (Flugticket, Bahnticket) ausgestellt, so erbringt IDS insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung durch Nennung des Leistungsträgers namentlich auf diesen hinweist. IDS haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Kunde hiermit hingewiesen wird und die allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch werden diese von IDR zusätzlich übersandt. Dies gilt für alle IATA Linienfluggesellschaften und so genannten „No Friills" Fluggesellschaften sowie allen Bahngesellschaften.
Die von „Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist" ist Bestandteil des Reisevertrages. Für Schäden, Unregelmässigkeiten, die aus der Nutzung von Fluggesellschaften, die auf dieser Liste verzeichnet sind resultieren, ist eine Haftung durch IDS ausgeschlossen.
11.) Gewährleistung und Obliegenheiten/ Mängelrüge
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäss erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. IDS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. IDS kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Daten auf dem dem Kunden bereits vor Reiseantritt ausgehändigten von dem Kunden zweckmässig nach der Rückkehr von der Reise aufzubewahrenden Hotelgutschein stehen, zu rügen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Erstattung einer Mängelanzeige, so ist er mit seinen Minderungs- und Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine im eigenen Interesse am besten schriftliche Kündigung des Reisevertrages wegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise, ist nur dann zulässig, wenn IDS keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde IDS eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von IDS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit der Kunde es unterlässt den Mangel der Reiseleitung oder IDS anzuzeigen. Alle zu rügenden Reisemängel müssen bis spätestens einen Monat nach vertraglichem Ende der mangelhaften Reiseleistung schriftlich (nicht per Email oder Fax) eingehend bei IDS beanstandet werden. Eine vor Ort erstattete Mängelanzeige dient in der Regel nur zur Abhilfeleistung und ist keine Mängelanzeige gegenüber IDS.
Vor einer Selbstabhilfe ist eine Rüge in Verbindung mit einer Fristsetzung erforderlich, wenn entsprechende vorgenannte Ausnahmen nicht vorliegen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zuhalten. Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unbedingt eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. In sonstigen Fällen ist die Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenem Gepäck, jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind, übernimmt IDS keine Haftung.
In diesem Zusammenhang verweist IDS auf die Pflicht von Flugreisenden, alle Flüge von der betreffenden Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Hierzu müssen sich Passagiere an ihre befördernde Fluggesellschaft wenden, bei durchgehenden Pauschalreisen ohne Leeraufenthalte übernimmt dies die Reiseleitung vor Ort für den Rückflug. Der Kunde möchte sich bitte bis spätestens 24 Stunden aber nicht früher als 72 Stunden vor dem Rückflug bei der Reiseleitung vor Ort über die genauen Flug- bzw. Abholungszeit informieren. Wenn der Kunde dies unterlässt und verpasst den Flug bzw. die Fahrt, gehen daraus ggflls. entstehende Mehraufwendungen zu seinen Lasten. In keinem Fall ist die Reiseleitung vor Ort bevollmächtigt, Ansprüche des Kunden bereits während der Reise anzuerkennen. Ein Abtretungsverbot gilt als vereinbart.
12.) Haftung
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, dies alles jedoch nur, wenn die Reise vereitelt oder sehr erheblich beeinträchtigt worden ist.
13.) Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von IDS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) sofern ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen IDS aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Verschulden für Personenschäden bis € 75.000,- je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.100,-. Liegt der Reisepreis über € 2400,-, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
IDS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Ein Schadenersatzanspruch gegen IDS ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Kommt IDS die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leitungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
14.) Anmeldung von Ansprüchen, Ausschluss, Verjährung
Will der Kunde IDS auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher Haftung, Aufwendungsersatz, oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so muss er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber ID Reisewelt, Bürgermeisterstr. 16, 06886 Wittenberg anmelden. Leistungsträger, Reiseleitungen, andere örtliche Vertretungen oder die vermittelnden Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, die Anspruchsanmeldung des Kunden, auch nicht zur Weiterleitung, entgegenzunehmen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn diesbezügliche Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf IDS zugeht, es sei denn der Kunde ist an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert gewesen. Die vorgenannten Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem IDS die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die auch innerhalb der Monatsfrist bei der IDS anzumeldenden Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Reisevertrag an Dritte ist ausgeschlossen (Abtretungsverbot).
15.) Pass / Visa / Einreise / Gesundheitsbestimmungen
Der Kunde möchte bitte die von IDS weitergeleiteten Reisebestätigung/ Rechnung in Ablichtung beigefügten Informationen von IDS beachten, denn der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle aus der Nichtbefolgung derselben erwachsenden Nachteile gehen zu den Lasten des Kunden, es sei denn, IDS hat den Kunden verbindlich falsch informiert. Diese Informationen gelten nur für die Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, soweit der Kunde im Besitz des von ihr ausgestellten Reisepasses ist. Ist der Kunde, seine Familienangehörigen oder einer der in Rechnung gebuchten Mitreisenden Ausländer oder im Besitz eines fremden Passes, muss der Kunde bzw. Mitreisende des Kunden andere Bestimmungen beachten. Der Kunde möchte diese bitte bei dem zuständigen Konsulat erfragen. IDS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang erforderlicher Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde IDS nicht ausdrücklich mit dessen Besorgung beauftragt hat, es sei denn, IDS hat die Verzögerung zu vertreten.
16.) Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 15. Allgemeine Bestimmungen Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingenden hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge. Der Kunde kann IDS nur an dessen Sitz in Hamburg verklagen. Für Klagen der IDS gegen den Kunden ist der Wohnsitz desselben massgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von IDS massgebend. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. Für Druck- und/ oder Rechenfehler kann IDS nicht haften.
17.) Veranstalter / Reisemittler
18.) Gerichtsstand
Datenschutzbestimmungen
Der Kunde wird gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Name und Anschrift), vom Homepagebetreiber in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Der Kunde wird ausserdem darauf hingewiesen, dass der Homepagebetreiber Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt.
Der Kunde wird gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von dem Homepagebetreiber personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, ist der Homepagebetreiber berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
I.D. Reisewelt A. Chmilewski, Bürgermeisterstr. 16, DE-06886 Wittenberg, http://www.id-reisewelt.de/