Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den reibungslosen Ablauf und die Organisation Ihrer Reise ist es erforderlich, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Die Reise- und Zahlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der JT Touristik GmbH, im Folgenden JT genannt. Sie gelten ergänzend zu dem $$ 651 ff. BGB. Mit Ihrer Buchung bei uns erkennen Sie diese AGBs an. 1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie JT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Mit der Buchung gelten diese Allgemeinen Reisebedingungen zwischen JT und dem Buchenden als in den Reisevertrag einbezogen. Die Anmeldung der Reise kann telefonisch, per Fax oder über Internet erfolgen.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme, gleichzeitig Buchungsaufnahme und Reisebestätigung, durch JT zustande, und zwar mit allen in der Reiseanmeldung bezeichneten Reisenden.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von JT vor, an das JT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie JT innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären, was auch durch vorbehaltlose Zahlung des Reisepreises oder durch Reiseantritt geschehen kann. 2. Bezahlung
2.1. Der Reisepreis kann per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt werden.
2.2. Rechnung/Reisebestätigung sowie Sicherungsschein werden grundsätzlich per E-Mail versandt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per Post versandt.
2. 3. Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an JT, auch, wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung/Reisebestätigung ersichtlichen Buchungsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
2.4. Bei Zahlungen per Überweisung ist nach Erhalt der Rechnung/Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 Euro pro Reiseteilnehmer, sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung, abzüglich geleisteter Anzahlung ist mit Aushändigung der Reiseunterlagen, spätestens vier Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchungen ab 30 Tagen vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
2.5. Bei Zahlung mit Kreditkarte (MasterCard / VISA / American Express) oder per Lastschrift wird nach Erhalt der Rechnung/Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines der Gesamtpreis sofort und einmalig der Kreditkarte bzw. dem Konto belastet. Bei Zahlung mit Kreditkarte (MasterCard / VISA / American Express) oder per Lastschrift ist eine Abbuchung pro Reisebuchung möglich! Bei Zahlung mit Kreditkarte fällt zusätzlich zum angezeigten Reisepreis eine Gebühr von 15,00 Euro pro Buchung an. Eine Zahlung per Lastschrift ist nur 45 Tage vor Abreise möglich.
2.6. Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich JT nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den pauschalierten Stornosätzen nach Ziffer 6 zu verlangen.
2.7. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen. 3. Leistungen
3.1. Die Leistungsverpflichtung von JT ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher in der Ausschreibung enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Soweit Flugzeiten oder Flugrouten in der Buchungsbestätigung genannt werden, sind diese vorläufig und unverbindlich. Dies gilt ebenfalls für einen von JT beschriebenen Reiseverlauf. Soweit durch den Kunden bei der Buchung Sonderwünsche geäußert werden, sind diese für JT nicht verbindlich, wobei JT sich bemühen wird, diesen Wünschen nachzukommen.
3.2. Wesentliche ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit JT. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
3.3. Alle in der Reiseausschreibung genannten Preise sind in EURO angegeben und gelten je Person. 4. Reisedokumente
4.1. Reiseunterlagen werden nach der Restzahlung bzw. Zahlung des Gesamtpreises, spätestens 7 Tage vor der Abreise per E-Mail versandt. Bei elektronischen Flugtickets (E-Ticket) werden keine Papiertickets ausgehändigt. Bei E-Tickets wird mit der Aushändigung der Reiseunterlagen, der Flugbuchungscode (Filekey) per E-Mail versandt. Die Reisenden erhalten ihre Bordkarten gegen Vorlage ihres Reisepasses/Ausweises und ihres Flugbuchungscode (Filekey) direkt am Flughafen am Check-In-Schalter der jeweiligen Airline. Entsprechende Informationen werden mit der Versendung der Reiseunterlagen per E-Mail bekannt gegeben. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per Post versandt. Papiertickets werden grundsätzlich per Post versandt.
4.2. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 7 Tage vor Reiseantritt) werden die Reiseunterlagen nach Erhalt des Gesamtpreises per E-Mail versandt. Bei E-Tickets wird mit der Aushändigung der Reiseunterlagen, der Flugbuchungscode (Filekey) per E-Mail versandt. Die Reisenden erhalten ihre Bordkarten gegen Vorlage ihres Reisepasses/Ausweises und ihres Flugbuchungscode (Filekey) direkt am Flughafen am Check-In-Schalter der jeweiligen Airline. Entsprechende Informationen werden mit der Versendung der Reiseunterlagen per E-Mail bekannt gegeben. Für Papiertickets wird automatisch eine Hinterlegung am Flughafen veranlasst. Entsprechende Informationen werden mit der Versendung der Reiseunterlagen per E-Mail bekannt gegeben. Papierticket-Hinterlegung kostet einmalig 25,- Euro pro Person. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per Expresspost versandt. 5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von JT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Alternativunterbringung: für den Fall, dass sich - entgegen allen Absicherungen - kurz vor Reiseantritt bzw. am Urlaubsort das Risiko ergibt, dass sich ein Wunschhotel als überbucht herausstellt, behält sich JT das Recht vor, dem Reisenden ein gleichwertiges Hotel im gebuchten Urlaubsort oder in unmittelbarer Umgebung zuzuweisen, sofern die Leistungsänderung für den Reisenden zumutbar ist.
5.2. JT ist verpflichtet, alle Reiseteilnehmer über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird JT eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.3. Eine Preisänderung ist in dem Umfang möglich, in dem sich der zulässige Kostenfaktor auf den Reisepreis auswirkt, also im Verhältnis 1:1; dies betrifft Änderungen der Treibstoffkosten, Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren, staatliche Abgaben, etc. Eine Preiserhöhung ab dem 20. Tag vor vereinbartem Reisebeginn ist jedoch ausgeschlossen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich gegenüber JT oder dem buchenden Reisebüro schriftlich anzuzeigen. 6. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei JT. Der Rücktritt sollte zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise gilt grundsätzlich als Reiserücktritt. Auch während der Reise ist der Kunde berechtigt, die Kündigung des Reisevertrages zu erklären; in diesem Fall hat er sich zumindest die erhaltenen Reiseleistungen auf den Reisepreis anrechnen zu lassen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich JT bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.2. In jedem Fall des Rücktritts stehen JT unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu Pauschalreisen oder Flugvermittlung mit Charterflügen, Hotelvermittlungen, Gruppenreisen, Sonderflüge und Linienflüge zu Sonderbedingungen: bei Stornierungen
bis 30. Tag vor Reisebeginn 55%,
ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%,
ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%,
ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 85%,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 95 %
am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises.
Bei den angegebenen Tagen handelt es sich um Kalendertage (Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage).
JT empfiehlt den Abschluss einer Reise- Rücktrittskostenversicherung oder eines Komplettschutz-Paketes.
6.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise bis 30 Tage vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von 25 Euro pro Person mindestens berechnet. Kann die Änderung nicht bestätigt werden, treten die Rücktrittsbedingungen in Kraft. Änderungen auf Kundenwunsch ab 29 Tage vor Reiseantritt gelten als Stornierung der Reise und Neubuchung.
6.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Namensänderung). JT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und/oder die Reise-Einzelleistungen nicht mehr vorhanden sind. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende JT gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Für eine Namensänderung berechnet JT zusätzlich eine pauschale Gebühr in Höhe von 25 Euro pro Person.7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
7.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl JT als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann JT für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen; gleiche Rechte kann auch der Reisende geltend machen.
7.2. Weiterhin ist JT verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 8. Haftung von JT
8.1. JT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Beschreibung aller im Internet angegebenen Reiseleistungen 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
8.2. JT haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, soweit das Gesetz dies vorsieht. 9. Gewährleistung
9.1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. JT kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. JT kann jedoch die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3. Die Anzeige gegenüber dem Reisebüro reicht für die Geltendmachung von Reisepreisminderungsansprüchen nicht aus. Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine eigenen Ansprüche anzumelden, sofern nicht aufgrund Namensgleichheit der Reisenden JT von einer Familienreise ausgehen muss;
9.4. Die Abtretung von Reisepreisminderungsansprüchen und Schadensersatzansprüche an Mitreisende, an den Buchenden als Vertreter der Mitreisenden oder an Dritte sind ausgeschlossen.
9.5. Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den JT nicht zu vertreten hat. 10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von JT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder
b) soweit JT für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. JT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Ausflüge) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden oder wenn JT lediglich Fremdleistungen vermittelt.
10.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen JT ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.
10.4. Kommt JT die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen. Das Montrealer Übereinkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern JT in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet JT nach den für diese geltenden Bestimmungen. 11. Mitwirkungspflicht
11.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
11.2. Ist von JT eine eigene Reiseleitung nicht eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, zunächst beim Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft usw.) unverzüglich auftretende Reisemängel zu rügen. Soweit eine Abhilfe danach nicht erfolgt, ist der Reisende verpflichtet, Mitteilung über die Reisemängel unverzüglich an den Geschäftssitz von JT in Berlin zu machen.
11.3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn der Reisende seinen vorstehenden Verpflichtungen ohne eigenes Verschulden nicht nachkommt und unverzüglich das Abhilfeverlangen gegenüber JT nachholt. 12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1. Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats ab dem vertraglich vorgesehen Ende der Reise gegenüber JT geltend zu machen, es sei denn, der Reisende ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert.
12.2. Ansprüche des Reisenden auf Minderung und Schadenersatz verjähren innerhalb eines Jahres, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Schädigung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Reisenden handelt (deliktische Haftung); diese verjähren in drei Jahren ab Ende des Jahres, in denen der Anspruch entstanden ist. Dies gilt auch für Ansprüche der Sozialversicherungsträger, soweit Ansprüche kraft Gesetzes oder Vertrages auf diese übergegangen sind. 13. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Kaufrechts (CSIG); für den Fall, dass es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann i.S.d.G. handelt, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.14. Pass- und Gesundheitsbestimmungen
14.1. JT weist in der Reiseausschreibung auf die Einreisebestimmungen zum Zeitpunkt des Reiseangebotes hin. Dabei wird unterstellt, dass der Reiseteilnehmer Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Dies entbindet den Reisenden jedoch nicht, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über aktuell geltende Einreisebestimmungen zu erkundigen. Ausländische Reiseteilnehmer haben sich bei ihrer zuständigen Botschaft oder beim zuständigen Konsulat ihres Heimatstaates zu erkundigen. JT haftet in diesem Fall nicht für Auskünfte Dritter, wie etwa von Reisebüros.
14.2. JT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende JT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass JT die Verzögerung zu vertreten hat.
14.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig über notwendige Prophylaxe bei ihrem Arzt, einem Tropeninstitut oder einer Gesundheitsbehörde hinsichtlich des Urlaubsortes zu erkundigen. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn sie sind durch schuldhafte Falschinformation von JT bedingt. JT wird die Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige des Mitgliedsstaates, in dem die Reise angeboten wird, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, dem Reisenden mitteilen. Bei der Zurückweisung des Reisenden aufgrund sonstiger Umstände durch Behörden im In- und Ausland haftet JT nicht. 15. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
15.1 Der Vertragstext wird gespeichert. Die derzeit gültigen AGB können jederzeit hier eingesehen werden.
15.2 Der Reisende kann jederzeit schriftlich gemäß dem geltenden Recht anfragen, ob und welche persönlichen Daten über ihn bei JT gespeichert sind. Die Anfrage ist an den im Verfahrensverzeichnis genannten Beauftragten für den Datenschutz zu richten.
15.3 Personenbezogene Daten, die JT zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
15.4. Die vom Reisenden übermittelten Daten werden bei JT durch geeignete technische und organisatorische Mittel geschützt, um sie vor zufälligen oder vorsätzlichen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen von JT werden entsprechend der technologischen Entwicklung und organisatorischer Möglichkeiten fortlaufend kontrolliert und verbessert.
15.5 Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht wenn die vorher genannten Zwecke entfallen.
15.6 Die Nutzung dieser Website erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzrichtlinie. Wird mit dieser nicht übereingestimmt, bittet JT, diese Seite nicht mehr zu nutzen. JT behaltet sich das Recht vor, die Datenschutzrichtlinien zu ändern, zu ergänzen oder Teile davon jederzeit zu entfernen. 16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge. 17. Schlussbestimmungen
Beförderung von Tieren: Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Bestätigung der jeweiligen Leistungsträger möglich. Die im Prospekt oder sonstigen Medien angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten oder Hotels übereinstimmen. Flug-, Reisezeiten und Programmverlauf werden vom Veranstalter unverbindlich mitgeteilt, es sei denn, JT sichert diese gesondert schriftlich zu. Berlin, den 16.11.2009
Veranstalter JT Touristik GmbH