REISEBEDINGUNGEN

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (RV) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch den RV zustande. Weicht die Reiseanmeldung von der Bestätigung ab, so ist der RV 10 Tage an das Angebot gebunden, wenn nicht ausnahmsweise eine ausdrückliche vorzeitige Annahme gefordert ist.

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens 50,- € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Abflug fällig. Zahlungsweise: Überweisung. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde die Reiseunterlagen. Bei kurzfristigen Buchungen ab 28 Tagen vor Reiseantritt ist der Reisepreis sofort fällig. Bei Buchungen ab 7 Tage vor Abflug ist eine Bareinzahlung oder ein von der Bank bestätigter Zahlungsnachweis erforderlich. Eine Zahlung bei Abholung der Reiseunterlagen am Hinterlegungsschalter ist nur in Ausnahmefällen möglich gegen Barzahlung am Schalter und gegen Gebühr von 20,- € pro Person.
Die Bezahlung des Reisepreises (An- und Restzahlung) darf vom Reiseveranstalter vor Reiseende nur gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß §651k BGB ausgehändigt worden ist.
Der Reiseveranstalter ist bei der R+V Versicherung in Wiesbaden versichert. Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung ausgehändigt.
Der Sicherungsschein verbrieft den direkten Anspruch des Kunden gegen den R+V-Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang sowie die Art der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des RV sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenvereinbarungen, die diese Feststellung der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2 Ist Vertragsgegenstand nur die Erbringung einzelner Reiseleistungen (Miniarrangements), wird allein diese Leistung ohne Zusatzleistung, also beispielsweise Flug ohne Transfer und Betreuung, vom RV geschuldet.
3.3 Bei Flügen ist Übergepäck und die Mitnahme von Tieren nur auf Anfrage möglich. Das Freigepäck beträgt 20 kg, bei innergriechischen Anschlussflügen 15 kg je Person.
3.4 Buchungen mit Programmabweichung: Von der Katalogausschreibung abweichende Programmteile ohne Flugleistung sind mit individueller Preisberechnung auf Anfrage möglich. Als Flugausgleichsgebühr werden EURO 40,- pro Person berechnet.
3.5 Bei Tickethinterlegungen am Flughafen muss der RV informiert werden. Diese wird mit EURO 10,- pro Person berechnet, Inkasso am Flughafen mit EURO 10,- pro Buchung.

4. Mitnahme von Kindern/Ermäßigung

4.1 Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz, aber bei den Flügen mit der LTU oder Air Berlin auf Freigepäck von 20 kg. Bei Flügen mit anderen Fluggesellschaften kein Freigepäck. Die Bearbeitungsgebühr beträgt EURO 30,- pro Kind. Bett und Verpflegung sind direkt an das Hotel zu zahlen.
4.2 Für die Kinderermäßigung gilt die Tabelle im Preisteil.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des RV für den Kunden zumutbar sind und insbesondere den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2 Wir behalten uns die Änderung der im Katalog ausgeschriebenen Preise vor. Änderungen können erfolgen, wenn Zusatzkontingente bei Flügen und Hotels zu höheren Preisen eingekauft wurden.
5.3 Der RV behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere bei Treibstoffkosten, so kann der RV den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der RV vom Reiseenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Betrag für den Einzelplatz kann der RV vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, kann der RV den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei der Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den RV verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den RV nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RV den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reis enden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung diesem gegen über geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. Es wird empfohlen, diese schriftlich einzureichen.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der RV eine angemessene Entschädigung verlangen.
6.3 Diese Entschädigung wird für den Fall des Rücktritts seitens des Kunden, wobei die verbleibende Anzahl von Tagen zwischen Zugang der Reiserücktrittserklärung und vertraglich vereinbartem Reisebeginn maßgeblich ist, wie folgt berechnet:
Pauschalreisen / Nur Hotel-Buchungen
a) bis 30 Tage 20% des Reisepreises, mindestens 50,- EUR pro Person
b) 29 - 22 Tage 25% des Reisepreises
c) 21 - 15 Tage 30% des Reisepreises
d) 14 - 7 Tage 50% des Reisepreises
e) 6 - 1 Tag 70% des Reisepreises
Nur Flug
a) bis c) wie bei Pauschalreisen
d) 14 - 7 Tage 50% des Reisepreises
e) 6 - 1 Tag 100% des Reisepreises
Linienflüge
Hier gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften.
Bei Pauschalreisen in Verbindung mit Linienflügen werden die Stornogebühren der einzelnen Leistungen gerechnet.
Rundreisen
a) bis 50 Tage 10% des Reisepreises
b) 49 - 30 Tage 25% des Reisepreises
c) 29 - 22 Tage 30% des Reisepreises
d) 21 - 15 Tage 50% des Reisepreises
e) 14 - 1 Tag 75% des Reisepreises
Villen / Ferienhäuser / Kreuzfahrten / Segeltörns / Spezialreisen
Hier sind die Stornostaffeln individuell und können auf Verlangen angefordert werden.
Gruppen unterliegen bestimmten Konditionen (siehe jeweiliges Angebot)
6.4 Die Entschädigung beträgt 90% des Reisepreises, wenn der Kunde vom Reisevertrag am Abreisetag zurücktritt. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie üblicherweise tatsächlich mit einem Schaden in dieser Höhe konfrontiert sind, sofern der Kunde am Abreisetag von der Reise zurücktritt. Sollte der tatsächliche Schaden im Normalfall niedriger sein, ist dieser als Grundlage für die prozentuale Pauschalisierung zu verwenden.
6.5 Die pauschalierten Entschädigungsbeträge erhöhen sich, wenn seitens des RV der Nachweis erbracht wird, dass ein höherer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart wurden, entstanden ist. Sie verringern sich, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Umbuchungen/Namensänderungen

7.1 Bis 30 Tage vor Reiseeintritt beträgt die Umbuchungsgebühr EURO 30,- pro Person, danach gelten die Stornobedingungen (siehe Punkt 6).
7.2 Bei Rückflugumbuchungen (soweit Flugplätze vorhanden) im Zielgebiet sind EURO 50,- pro Person vor Ort zu entrichten, bei Reiseverlängerung zuzüglich der anfallenden zusätzlichen Hotelkosten. Es besteht kein Anspruch eine Umbuchung vor Ort.
7.3 Namensänderungen bis 30 Tage vor Abflug werden kostenlos vorgenommen. Ab dem 29 Tage vor Abflug wird eine Gebühr von EURO 30,- pro Person fällig. Ab 10 Tage vor Abflug wird eine Gebühr von EURO 50,- fällig. Bei Linienflügen müssen Namensänderungen bei der Fluggesellschaft angefragt und gemäß der Bedingung der Linienfluggesellschaft berechnet werden. Teilnehmer und eventuelle Ersatzpersonen haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7.4 Reiseteilnehmer, die Nur Flug gebucht haben oder im Zielgebiet die Reiseleitung oder eine über Medina Reisen gebuchten Unterkunft nicht beanspruchen, sind verpflichtet, sich 2 Tage vor dem Rückflug von der örtlichen Reiseleitung oder er Fluggesellschaft den Rückflugzeitpunkt bestätigen zu lassen.

8. Haftung des RV

8.1 Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
- 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, wobei nach Treu und Glauben die jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit zu berücksichtigen ist.
8.2 Der RV haftet nicht bei Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Hinsichtlich solcher Fremdleistungen haftet der RV lediglich für eine ordnungsgemäße Vermittlung.
8.3 Derer RV übernimmt keine Haftung bei der Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt, wie z.B. Streiks, Krieg, inneren Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Epidemien, Umweltbelastungen, Verfügungen der Behörden usw.
8.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter Medina Reisen GmbH & Co. KG geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
8.5 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in 2 Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

9. Gewährleistungen, Ersatzleistung

9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der RV kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2 Der RV kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Die Haftung des RV ist, Körperschäden ausgeschlossen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- 2. soweit der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den RV ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.3 Kommt dem RV die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach U.S.A. und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Etwaige Schäden am Gepäck oder dessen Verlust müssen sofort bei Ankunft am Flughafen bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder deren Beauftragten reklamiert werden. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegeben Gepäckübernehmen wir keine Haftung.

11. Mitwirkungspflicht

11.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11.2 Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass bei Charterflügen häufig sehr kurzfristige Änderungen, auch Vorverlegungen der Abflugzeiten für den Rückflug auftreten. Es ist deshalb zur Vermeidung von Schäden unerlässlich, dass der Reisende seinen Rückflug 48 Stunden vor Rückreise bei unserer Agentur (Adresse bei den Reiseunterlagen) rückbestätigen lässt und sich dabei bezüglich des genauen Rückflugtermins vergewissert. Eine schuldhafte Unterlassung dieser Mitwirkung stellt eine Obliegenheitsverletzung des Reisenden dar und kann zur Anspruchsminderung oder zum Anspruchsausschluss führen.

12. Versicherungen

12.1 Der RV empfiehlt den Abschluss diverser Reiseversicherungen, z.B. einer Reisegepäck-, Reisekranken- und Reiseunfallversicherung.
12.2 Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) enthalten. Es besteht die Möglichkeit gleichzeitig mit der Buchung oder innerhalb von 14 Tagen nach Buchung eine RRV bei Medina Reisen abzuschließen. Versicherungsträger: Die Europäische. Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidestr. 5, 81677 München. Bei Abschluss der RRV werden Ihnen die vollständigen Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung übersandt. Reiseveranstalter und Reisebüro sind mit der Schadenregulierung nicht befasst.

13. Rechtliche Hinweise

MEDINA REISEN GmbH CO.KG prüft und aktualisiert die Informationen und Preise auf ihren Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten ändern. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Internetseiten, auf die mit Hyperlinks verwiesen wird.

14. Gerichtsstand

Der Reisende kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. Es gilt deutsches Recht.

STAND DEZEMBER 2008

Reiseveranstalter:

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München
Tel. 089-230028-0
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