Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, bieten Sie OLIMAR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn OLIMAR Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen. 2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss werden bei Buchungen, die 30 Tage oder länger vor dem vorgesehenen Abreisedatum erfolgen, Anzahlungen wie folgt fällig: 20% (bei preisreduzierten TOP-Angeboten, Frühbucher-Angeboten und Reisen mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen 40%) des Reisepreises, mindestens jedoch 30 pro Person. Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor dem vertraglich vorgesehenen Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder in Ihrem Reisebüro bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor dem vorgesehenen Reisebeginn erfolgen, wird der Reisepreis in voller Höhe sofort bei Buchung fällig. Bei Nurflügen oder Baustein-Flügen zu tagesaktuellen Preisen wird der Reisepreis in voller Höhe sofort bei Buchung fällig. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Gebühren im Falle einer Stornierung sowie für Bearbeitung und Umbuchung werden sofort fällig. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung zugesandt.
Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:
a) durch das Lastschriftverfahren: zur Weiterleitung an OLIMAR benötigt das Reisebüro Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse und Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Konto abgebucht.
b) durch Zahlung mit Kreditkarte (MasterCard oder VISA): Die Karte muss dem Reisebüro bei Buchung vorgelegt werden. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht. Bei Zahlung per Kreditkarte erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 5 pro Vorgang, die gemeinsam mit der Anzahlung abgebucht wird.
c) durch Zahlung im Reisebüro: Im Ausnahmefall kann sowohl die Anzahlung als auch die Restzahlung bei Entgegennahme der Reiseunterlagen in bar im Reisebüro geleistet werden. Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 25 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden.
Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) ist OLIMAR berechtigt, Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr zur Geltendmachung des Verzugsschadens i.H.v. 15 zu verlangen; die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle der Rückbelastung (d.h. wenn der von OLIMAR bei Ihrem Kreditinstitut oder Kreditkartenunternehmen eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder in sonstiger Weise geltend gemacht wird) ist eine Rückbelastungspauschale i.H.v. von 15 pro Buchung zu entrichten, falls Sie nicht nachweisen, dass OLIMAR dadurch kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
OLIMAR bleibt es unbenommen, den Vertrag aufzulösen, wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist. OLIMAR kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vor. Bei Buchungen von Gruppenreisen gelten besondere Zahlungsbedingungen. Ihr Reisebüro informiert Sie. 3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für OLIMAR grundsätzlich bindend, so wie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Vor Vertragsabschluss kann OLIMAR jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
a) Flugbeförderung mit Linienflügen
Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt OLIMAR insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in den Reiseunterlagen ausdrücklich darauf hinweisen. Die Beförderung erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
b) Ferienwohnungen/-häuser und Appartements
Die Ferienwohnung, das Ferienhaus oder das Appartement darf nur von der in der Ausschreibung maximal angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Bei der Ermittlung der Belegung werden auch Kinder als Person mitgezählt. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Ausschreibung dies ausdrücklich zulässt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar vor Ort zu zahlen. Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand und gereinigt zurückgegeben worden sind.
c) Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung im Katalog.
d) Sonderwünsche
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. OLIMAR bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibungen sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von OLIMAR über den Katalog hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.
e) Reiseverlängerung
Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der OLIMAR-Reiseleitung bzw. der OLIMAR-Vertretung bzw. dem Hotelier möglich, sofern entsprechende Unterbringungs- und Rückflugsmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für die Verlängerung, ggf. zuzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, sind am Ort zu zahlen. 4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages/Hotelvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. OLIMAR wird den Reisenden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird OLIMAR eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer unvorhergesehenen Nichtdurchführung der Sitzplatzreservierungen bei Flugreisen wird Ihnen die Reservierungsgebühr ggf. anteilig zurückerstattet. OLIMAR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann OLIMAR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann OLIMAR vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann OLIMAR von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber OLIMAR erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für OLIMAR verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für OLIMAR nicht vorhersehbar waren. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird OLIMAR den Reisenden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn OLIMAR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von OLIMAR über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung OLIMAR gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei OLIMAR bzw. beim buchenden Reisebüro. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Wenn der Reisende zurücktritt oder der Reisende die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 5.5 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht antritt, die von OLIMAR nicht zu vertreten sind, kann OLIMAR angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Es bleibt dem Reisenden unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von OLIMAR in den Pauschalen (s.u.) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird.
5.3. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel
a) Pauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem Tag des Reiseantritts 80%
pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch 30 .
b) Preisreduzierte TOP-Angebote, Frühbucher-Angebote und dynamische Pauschalreisen zu tagesaktuellen Preisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 85%
ab dem Tag des Reiseantritts 100%
pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch 30 .
c) Nurflüge oder Bausteinflüge
mit Charterflügen: Staffeln wie oben unter a); ab dem Tag des Reiseantritts jedoch 100%;
mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen: 100% des Reisepreises;
mit Linienflügen: nach Flugscheinausstellung (ca. 21 Tage vor Reiseantritt) 150 pro Person, sonst in jedem Fall 75 pro Person.
d) Einzelbuchungen, Reisebausteine (Hotels, Rundreisen etc., ausgenommen Mietwagen)
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem Tag des Reiseantritts 80%
pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch 30 .
e) Ferienwohnungen/Appartements/Herrenhäuser
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 34 bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag des Reiseantritts 90%
pro Person/Wohneinheit des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch 30 .
g) Mietwagen-Einzelleistungen
bis zum 9. Tag vor Mietbeginn 30
vom 8. bis 3. Tag vor Mietbeginn 50
ab dem 2. Tag vor Mietbeginn bzw.
bei Nichtabnahme des Mietwagens 80% des Mietpreises.
Beachten Sie bitte: haben Sie mehrere Leistungen im Bausteinsystem zusammengestellt (z.B. Nurflug und Hotel), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und zu addieren. Beachten Sie bitte unbedingt auch etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot.
5.4. Umbuchungen
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart können in der Regel nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 pro Person (nicht möglich bei Reisen mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen). Bei Linienflügen erheben wir im Falle einer Flugumbuchung eine Gebühr von 90 pro Person (vor Flugscheinausstellung, ca. 21 Tage vor Reiseantritt) bzw. mindestens 150 (nach Flugscheinausstellung).
5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in dessen Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an OLIMAR. OLIMAR kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist OLIMAR berechtigt, für die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten 30 zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
Ausnahmen: Namensänderungen bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung erheben wir in jedem Fall 150 . Namensänderungen bei Reisen mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen sind nicht möglich.
5.6 Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind je nach Verfügbarkeit von Flugplätzen nur nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften und gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr möglich. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich OLIMAR bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. OLIMAR ist berechtigt 20% des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten. 7. Rücktritt und Kündigung durch OLIMAR
7.1 OLIMAR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die
Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch OLIMAR vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. OLIMAR behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. OLIMAR muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
7.2. OLIMAR kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten
a) bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl: wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
b) wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für OLIMAR deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die OLIMAR im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn OLIMAR die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn OLIMAR diese Umstände nicht nachweisen kann.
Im Fall des Rücktritts durch OLIMAR nach Ziffer 7.2. b) ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn OLIMAR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung OLIMAR gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl OLIMAR als auch der Reisende den Vertrag kündigen. OLIMAR zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung durch OLIMAR steht dem Reisenden außerdem die in Ziffer 7.2., letzter Absatz, beschriebenen weiteren Rechte zu. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist OLIMAR verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden insbesondere, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. 9. Haftung
OLIMAR steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes ein für:
- eine gewissenhafte Reisevorbereitung
- eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hotels etc.)
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Leistungsbeschreibungen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern OLIMAR nicht gemäß Ziffer 4 vor Vertragsabschluss eine Änderung - der Leistungsbeschreibungen erklärt hat. OLIMAR haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
- ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe
Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. OLIMAR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. OLIMAR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2 Minderung des Reisepreises
Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Reisende nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), es sei denn, der Reisende unterlässt es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet OLIMAR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in eigenem Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, OLIMAR erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von OLIMAR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Der Reisende schuldet OLIMAR den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für OLIMAR von Interesse waren.
10.4 Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den OLIMAR nicht zu vertreten hat. 11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die Haftung der OLIMAR für vertragliche Schadenersatzansprüche, die nicht Körperschäden betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder sofern OLIMAR nur wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle gegen OLIMAR gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet OLIMAR bei Sachschäden bis 4.100 ; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen OLIMAR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.4 OLIMAR haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
11.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet OLIMAR nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. OLIMAR empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung.
11.6 Kommt OLIMAR die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern OLIMAR in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet OLIMAR nach den für diese geltenden Bestimmungen. 12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z.B. Transfer-Unternehmen, Hotelier) oder an OLIMAR bzw. an die Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Schäden oder Zustellungsverzögerungen des Reisegepäcks bei Flugreisen bittet OLIMAR unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von OLIMAR anzuzeigen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. 13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
13.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber OLIMAR geltend zu machen. Dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten.
13.2 Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und OLIMAR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder OLIMAR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen OLIMAR ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen. 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 OLIMAR steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich von Ihrem Reiseberater weitergehend unterrichten.
14.2 OLIMAR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende OLIMAR mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass OLIMAR die Verzögerung zu vertreten hat.
14.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
14.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseberater, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass. 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit Sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" unter der genannten Anschrift des Veranstalters.
Für ausführliche Datenschutzerklärungen klicken Sie bitte hier.17. Versicherungen
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von OLIMAR angebotenen Reisen keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, im Preis enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie weitergehende Versicherungen. Bitte beachten Sie unsere Angebote auf der Rückseite. Entsprechende Versicherungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam. 18. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter gilt als Gerichtsstand Köln. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens. Die Möglichkeit des Kunden, Klage gegen den Reiseveranstalter auch an jedem anderen gegründeten Gerichtsstand zu erheben, bleibt unberührt.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. 19. Druckfehler
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen OLIMAR zur Anfechtung des Reisevertrages. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Juli 2008. 20. Reiseveranstalter
OLIMAR
Eine Veranstaltermarke der
lth AG,link to hotel
Kohlrainstr. 10, CH-8700 Küsnacht
Geschäftsführer: Peter Bucher
Handelsregistereintragung: CH 020.3.026.492-1 (Handelsregisteramt, Kanton Zürich/Schweiz)